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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #91
    Administrator Avatar von Brutus
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    Zitat Zitat von Antracis Beitrag anzeigen
    (Wir hatten neulich ein kardiologisches Konsil mit äußerster Dringlichkeit, wo ein Patient mit einer 60er Sättigung im Bett lag, offensichtlich knalldelirant und die Intubation abwehrte und deshalb die Einwilligungsfähigkeit geprüft werden sollte. Das ist ungefähr so sinnvoll, wie wenn ich erst einen Kardiologen zum Konsil rufe, bevor ich anfange zu reanimieren...)
    Intubieren wir in Deutschland mittlerweile wache Patienten? Wie kann man denn eine Intubation abwehren? Also bei mir hat sich bisher NIEMAND gegen eine Intubation wehren können. Könnte aber an meinem Sponsoringvertrag mit Ratiopharm liegen.
    Oder hat da wieder jemand versucht nach 5mg Dormicum einen Tubus zu versenken?
    I'm a very stable genius!



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  2. #92
    Sandmännchen Avatar von Miss
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    Zitat Zitat von Brutus Beitrag anzeigen
    Oder hat da wieder jemand versucht nach 5mg Dormicum einen Tubus zu versenken?
    Dann wars ein Internist nein, ich will nicht böse sein, aber das wird auf der internistischen ITS nebenan wirklich oft so gehandhabt, soll dann kontrollierter sein. Fakt ist aber leider, daß ohne Opioid und ohne Relaxans oft der Mund nicht wirklich aufgeht, dann werden halt Zähne rausgebrochen oder die Kacke ist richtig am Dampfen. Das wird da so beigebracht

    Vorstellen kann ich mir das schon, wie ein deliranter Patient sich trotz schlechten GATsich gegen Maßnahmen wehrt, aber dann wird halt ohne große Präoxygenierung platt gemacht, wenns schlecht ist, kanns ja nicht mehr viel schlechter werden

    Bottle up your smile and pour it in a cup


    Das Leben ist schön.





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  3. #93
    Exil-Rippenspreizer Avatar von emergency doc
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    Man kann glaub ich mal festhalten: das ganze juristische Gefasel ist völliger Nonsense für unsere konkrete Situation.
    Hier gilt nur die entsprechende Regelung nach PsychKG oder entsprechendem Unterbringungsgesetz, d.h. der Arzt dem der Patient vorgestellt wird muss entscheiden, ob der Patient intoxikationsbedingt in seiner freien Entscheidungs- und Einsichtsfähigkeit eingeschränkt ist und daher eine zwangsweise Unterbringung / Überwachung indiziert ist. Dazu füllt er dann ein Formular aus/dokumentiert und ruft bei randalierenden Patienten die nicht anders zu bändigen sind die Polizei. Eine Flucht des Patienten kann man situationsmässig entweder selber verhindern oder (z.B,. bei gezücktem Messer, schwer fliegenden Fäusten oder Tritten) durch die Polizei verhindern lassen.

    Übrigens wird es einem Patienten schwer fallen, bei einem Blutalkoholgehalt von 3,7 Promille zu behaupten, er wäre voll einsichtsfähig gewesen und Du hättest ihn somit rechtswidrig festgehalten. Eine solche Drohung eines Patienten kann man in die selbe Schublade tun, wie die Drohung einem Polizeibeamten gegenüber im Sinne von "Ich kenne den Polizeipräsidenten, wenn sie mir einen Strafzettel geben, sorg ich dafür daß Sie strafversetzt werden!"
    .oO°Oo. The Secret Order of the ^v^ .oO°Oo.
    Für jedes komplexe Problem gibt es eine Lösung, die einfach, bestechend und falsch ist
    (H.L. Mencken)
    www.krankenhauskantine.de



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  4. #94
    stud.med -> stud.jur.
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    Ich will ja jetzt nicht auch noch juristisch klugscheissern (), aber rein juristisch kann man einer Person ab einem Promillewert von 3,3 schon einer Schuldunfähigkeit bzgl. Tötungsdelikten unterstellen.
    Da wird man wohl diese Person auch begründet und mit gutem Gewissen festhalten/"einliefern" können, denk ich.

    Manchmal ist der Weg, den man über Umwege erreicht, nicht unbedingt der Schlechtere.



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