Ne KV bestimmt nicht, aber es gibt ja 2 verschiedene Prozeßarten:
1x den, der die Gelder zur Versorgung sicherstellt
1x den, der das Schmerzensgeld festlegt
es kann also durchaus beides möglich sein. Das die Gelder aufgebraucht sind, und das der Prozeßgegner weiter zahlen muß, während der Ehemann das Schmerzensgeld hat.