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  1. #16
    Registrierter Benutzer Avatar von RS-USER-rettungshamster
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    Original geschrieben von R.Klein
    ... achja rollator bzw rollstuhl gehören auch nicht zum handgepäck und werden nicht transportiert ! ausnahme die rollstühle werden vorzeitig angemeldet dann kommt ein ktw mit der möglichkeit den patienten im rollstuhl zu transportieren !

    so einfach lief das bei mir bei der juh früher ... und mit altenheimpersonal habe ich sowieso nicht über sowas gesprochen ... die haben die nummer der lst bekommen um sich zu beschweren und sind fürs nächste mal belehrt worden ... fertig !

    Na da wärste bei mir an der richtigen Adresse ;)
    Also selbst wenn ein Bewohner mit dem "Fahrdienst" von A nach B transportiert werden muss hat und dieser einen Rollator / Rollstuhl für seine Mobilität benötigt, ist der schneller in der Karre als das du Fischglaskasten sagen kannst

    Und wieso den Bewohner / Patient im Rollstuhl im KTW transportieren ? Schon mal mit übersetzen in den Tragestuhl oder Trage versucht ? Die Mobilitätshilfen kann man ja glücklicherweise platzsparend zusammen falten.
    Die einzige Gefahr im Leben besteht darin, niemals ein Risiko einzugehen.



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  2. #17
    Registrierter Benutzer Avatar von RS-USER-rettungshamster
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    Original geschrieben von Rettungsziege
    Na Super!
    Der Staat, oder besser die Versicherungszahler sollen dafür aufkommen,
    dass Oma Meier von einem in ein anderes Altenheim umziehen will?

    Nö! Seh ich garnicht ein.

    Die soll mal schön ihren Sch... mit ´nem Umzugsunternehmen transportieren lassen.
    Ein paar Taschen geht ja noch und meinetwegen auch der Rollator, aber dann ist auch mal gut.
    Ironiemodus an

    Recht haste...soll doch die Oma Maier / Müller / Schmidt doch auf ihre letzten wenigen persönlichen Sachen verzichten. Ihr Leben ist dann eh bald nur noch Geschichte und mit der spartanischen Einrichtung im Altenheim (Schrank, Tisch, Stuhl und Bett) lassen sich die letzten Tage auch noch gut gestalten.
    Ironiemodus aus


    Überleg doch mal was du da gerade schreibst ! Es ist ja auch mal seltener der Fall das Oma Meier vom Altenheim XY zu XP wechselt. Meistens ist es doch so das diese Ömchen und Opas entweder aus der Klinik direkt zu uns verfrachtet werden oder aus ihrer Wohnung kommen. Und die wenigsten wollen ins Heim. Die haben sich ihre letzten Tage auch anders vorgestellt.

    Aber in der Vielzahl der Fälle wird der Umzug von den Angehörigen gemanaget und wenn keine Angehörigen da sind, dann ist ein Betreuer zur Stelle.
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  3. #18
    Registrierter Benutzer Avatar von RS-USER-blacksheep
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    Original geschrieben von rettungshamster
    Die Mobilitätshilfen kann man ja glücklicherweise platzsparend zusammen falten.
    Klappen ja, befestigen nein. Und tut mir leid. Wenn du mir was in meinem KTW/RTW sonstwas lädst, lad ichs wieder aus wenn ich nicht damit einverstanden bin. Ich bleibe dabei das ich das mitnehme was ich sicher verstauen kann. Wer einen Rollstuhl in einem RTW so unterbringen kann das er NICHT bei einem Unfall zu einem Geschoss wird das mich oder andere treffen kann solls gerne tun. Ich hab bis jetzt noch nirgends eine Fixierung dafür gefunden. Ich hab außerdem Rettungsdienst und nicht DHL/DPD oä aufm Rücken stehen.
    Mau



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  4. #19
    Registrierter Benutzer Avatar von krumel
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    @Dengel:
    In den Dienstanweisungen für den Rettungsdienst der jeweiligen HiOrgs. Bei den Maltucken z.B. irgendwo in der ISO, beim ASB in der Landesverordung.
    Beim BRK existiert die Regelung natürlich auch, ich weiß nur gerade net wo sie steht. Auskünfte erteilt dir sicherlich der LV. Abteilung "Fahrdienste".
    Aus diesem Grunde werden z.B. in der neuen Generation der BayernRetter spezielle Rollstuhlhalterungen vorhanden sein.

    @hamster:
    Das ist ganz einfach:
    Es ist mir ganz deutlich gesagt scheiss egal, wie die Oma Meier ihren Lebensabend verbringt. Aber sobald ich mich oder meine Kollegen dafür in Gefahr bringe, dass selbige die 30€ für den Kleinmöbelfahrdienst spart, dann ist einfach Feierabend.
    Und glaube mir, ich bin durchaus jemand, der sich Mühe gibt, Zeug mitzunehmen. Bei mir kommen, obwohl ich nicht verpflichtet dazu wäre, auch Rollstühle mit...
    Meistens jedenfalls.
    Die letzte Altenpflegerin, die darauf bestand, dass wir 2x (schrank)Koffer und den Rollstuhl (im KTW) mitnehmen arbeitet jedenfalls nicht mehr in ihrem Beruf. Da war mein Kollege dann recht durchgreifend.
    Und wie gesagt, bei den öffentlich rechtlichen Rettungsdienstes ist die Mitnahme eines Rollstuhls sogar ausdrücklich untersagt. (Viele RD-Leiter beschränken sogar das Gepäck auf "dem üblichen Handgepäck entsprechend = 1x Tasche maximal 20kg)


    Ich denke wir versuchen alle unser bestes, aber es ist irgendwann die Grenze geboten, bei wir noch bereit sind, mitzunehmen.

    Es hat ja auch nix damit zu tun, dass die Oma Meier ihr Zeug net kriegen soll. Aber dann muss eben mal ein Taxi, der AH Zivi oder ein Kleinmöbeltransportdienst (joa, sowas gibts) nachfahren. Sprich: Leute die dafür bezahlt werden und die entsprechende Fahrzeuge mit entsprechender Versicherung haben.
    Weil die paar Euro bringen keinen um. Weder die Oma Meier noch die Sozialkassen.
    Ganz ehrlich..Sorry.

    Grüße,
    Phil



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  5. #20
    Registrierter Benutzer Avatar von RS-USER-Rettungshund
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    Also das problem dürfte darin liegen

    einen Rollator oder Rollstuhl kannst du in einem Handelsüblichen KTW nicht unterbringen und gleichzeitig sichern (Also Sichern heißt nicht von deinem Praktikanten halten lassen;))

    Der RD der Stadt Düsseldorf hat z.B. KTWs beschafft wo du einen Rollstuhl oder Rollator oder Handgeüäck gesichert Transportieren kannst (KTW mit Koffer auf T5 von KFB)

    http://d.jtruckenmueller.de/8/85/2787/innen2.jpg (linke seite neben Tragestuhl)

    http://d.jtruckenmueller.de/8/85/2787/2787.htm (von ausen)
    Wer einen Rechtschreibefehler findet darf ihn behalten.Bei 10 gefundenen gibts ein Bonbon ;)

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