Was mir auffällt im deutschen Strafgesetzbuch, ist, dass Verbrechen gegen Leib&Leben, Gesundheit und Wohlbefinden vergleichsweise billig abgegolten werden im Vergleich zu irgendwelchen Eigentumsdelikten.
Das kann natürlich auch nur mein Eindruck sein.
Doch steht er, wenn er die Todesstrafe, wo auch immer, billigt ;) Um mehr ging es ja garnicht in der Bewertung.Original geschrieben von Con
Um Toxic_Lab in Schutz zu nehmen, er steht mit seiner Meinung keine 50 Meter neben der in Deutschland gültigen Rechtsauffassung. Das deutsche Strafrecht sieht auch sogenannte "Nebenfolgen der Tat" vor. Diese erstrecken sich vom Verlust der Fahrerlaubnis über Berufsverbot bis zum Verlust des aktiven und passivem Wahlrechts. Nur seine Einstellung zur Todesstrafe teile ich nicht.
Also gut, 48 Meter.