Ich hatte schon mal danach gefragt, ob du das belegen kannst, da ich es anders im Kopf hatte. Du hast den Link geliefert , allerdings scheint der nur die Meinung des Verfassers wiederzugeben.Original geschrieben von THawk
Als Ergänzung zur Garantenstellung:
Man wird auch zum Garanten wenn man privat zu einem Notfall kommt, sich dann aber als Arzt / RA / RS ... zu erkennen gibt. Entweder durch die Begrüßung oder auch weil man die RD-Jacke deutlich sichtbar im Privat-Wagen hängen hat.
Mittlerweile habe ich ein Urteil gefunden, dass meine Meinung unterstreicht.
http://www.verbraucherzentrale-breme...gsvertrag.html
Hier geht es um einen Ersthelfer, der sich als Arzt zu erkennen gibt.
Da dieses in seiner Freizeit passiert ist, wurde er rechtlich wie jeder andere Helfer behandelt. Insbesondere wurde klargestellt, dass kein Behandlungsvertrag (aus dem sich dann auch eine Garantenstellung stricken ließe) nur aus der Tatsache entsteht, dass er Arzt sei und Erste Hilfe leistet.
Ähnlich wird es ja auch für einen privat dazukommenden Rettungssanitäter aussehen. Allerdings gibt es kein konkretes Gesetz (die Garantenstellung taucht ja auch nicht im Gesetztext auf), sondern dieses sind immer auslegungen des zuständigen Richters. Dieses ist das einzige Urteil dass ich zu halbwegs der Thematik gefunden habe. ich denke, dass es daher auch bei einem ähnlichen Fall berücksichtigt wird.