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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
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    Ganz unabhängig von der Weisungsbefugnis:

    wer von uns würde sich Anweisungen von jemandem geben lassen, der altersgemäß einfach nicht mehr "fit" sein kann; hier also speziell wohl wenig bis keine Ahnung von den zur Verfügung stehenden Pharmaka und sons. Maßnahmen hat.

    In der Autowerkstatt gebe ich die Anweisung zur Reparatur.
    Ich kann jedoch mangels Kompetenz keine Vorgabe machen, wlches Werkzeug für welche Maßnahme am besten wie lange einzusetzen ist und welche Zeitvorgabe dabei zu beachten sei.



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  2. #12
    Registrierter Benutzer Avatar von Rettungshasi
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    Es geht mir ja nicht um hochkomplexe Vorgänge wie präklinische Narkosen oder Thoraxdrainagen, sondern um eine Standardmedikation mit überschaubarem Nebenwirkungsprofil. Ich würde es selbst geben, darf es als RA aber nicht. Nun interessiert mich im konkreten Fall, ob die Anwesenheit eines Arztes a.D. etwas daran ändert oder ob ich mich dann außerhalb meines Kompetenzbereichs aufhalte.
    Braunüle ist nun nicht das Problem, die ist mit der entsprechenden SOP abgedeckt und bei Indikation auch ohne Delegation des anwesenden Altarztes machbar. Nichtsdestotrotz würde wohl auch keiner widersprechen, wenn man schon eine Weile aus der Übung ist und medizinisches Assistenzpersonal einem diese Aufgabe abnimmt.

    Mit den Anweisungen ist das so eine Sache (deswegen gibt's den Thread ja auch^^). Wenn mir aufgetragen wird, dieses und jenes zu tun und es für mich offensichtlich falsch ist, ist mir die Maßnahme nicht zumutbar, da ich mich nicht eines Übernahmeverschuldens strafbar machen will. Kommt die Sache mit der Garantenstellung...



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  3. #13
    Ehemann und Vater Avatar von RS-USER-emergency doc
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    Der ersteintreffende Arzt ist sowohl dem Rettungsdienstpersonl als auch dem Notarzt gegenüber weisungsbefugt. Gefällt vielleicht nicht jedem, wird sich im Alltag wohl auch nie so zuspitzen, ist aber so. Grund ist unter anderem, daß quasi der Patient mit dem ersteintreffenden Arzt einen Behandlungsvertrag schließt, der durch konkludentes Verhalten zustande kommt (Der Arzt behandelt, der Patient lässt sich behandeln).
    .oO°Oo. The Secret Order of the ^v^ .oO°Oo.
    Für jedes komplexe Problem gibt es eine Lösung, die einfach, bestechend und falsch ist
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  4. #14
    Ehemann und Vater Avatar von RS-USER-emergency doc
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    Zitat Zitat von Knusperriegel Beitrag anzeigen
    wer von uns würde sich Anweisungen von jemandem geben lassen, der altersgemäß einfach nicht mehr "fit" sein kann.
    Entscheidend ist lediglich, daß der-/diejenige eine ärztliche Approbation hat und nicht offensichtlich geschäftsunfähig ist (z.B. fortgeschrittene Demenz, alkohol-/drogenintoxikiert o.ä.)
    Wenn Dir also ein 90 Jahre alter approbierter Internst eine medizinische Anweisung erteilt, musst Du sie befolgen. Wenn sie offensichtlich falsch ist, musst Du ihn darauf aufmerksam machen, wenn er jedoch drauf besteht, sie befolgen. Daß das ein wiederkehrendes Problem ist, zeigt:
    http://www.cirs-notfallmedizin.de/pr...n_ab_1244.html
    http://www.cirs-notfallmedizin.de/pr...tion_1513.html
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  5. #15
    Registrierter Benutzer Avatar von Rettungshasi
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    Das ist klar. Entsprechend muss ich mich den Weisungen beugen.

    Es ist aber auch ein Tatbestand, wenn ich den Eintritt eines Schadens (ich denke da z.B. an höchst eigenwillige "Heilversuche" eines alten Arztes a.D.) nicht verhindere.
    Ob mich die Tatsache, dass der Arzt der Höchstqualifizierte vor Ort ist, raushaut, wage ich zu bezweifeln. (Ihr kennt sicherlich die Begebenheit, bei der Gynäkologe und Hebamme "mit Engelszungen" auf die kreißende Patienten eingeredet haben, sie möge die Wanne nach dem Auftauchen pathologischer Zeichen im CTG umgehend verlassen, weil dem Kind sonst Schaden drohe. Sie tat es sehr verspätet, beide wurden bestraft.)

    Eine kleine Beispielgeschichte bei denen ich mit Garantenpflicht, Übernahmeverschulden und Weisungsberechtigung beinahe in Konflikt kam:
    Ein junger Notarzt aus dem fernen Ausland (das erwähne ich deswegen, weil er vielleicht die Hälfte dessen versteht, was gesagt wird) wies mich an, einem Patienten im kardiogenen Schock (RR 80/n.m. mmHg, HF 37/min.) Nitro (Viagra in der Anamnese) und Beloc zu geben, weil er irgendwo gelesen hat, dass das zur Standardmedikation gehört.
    Mein Kollege konnte ihn in einem freundlichen Gespräch vor der Tür außerhalb der Hörweite von Patient und Angehörigen davon überzeugen, dass das keine gute Idee sei. Er hat dann auf uns gehört, aber ich will mir gar nicht vorstellen, was gewesen wäre, wenn er sich nicht darauf eingelassen hätte.


    Juristen tummeln sich hier vermutlich keine...



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