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Thema: Klinik-Lust

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #236
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    Hallo,
    Ich habe mal eine Frage: ich habe im Herbst mein Physikum absolviert. Ich hatte einen der ersten mündlichen Prüfungstermine - die Prüfungsphase selber ging noch zwei Wochen länger. ca 1,5 Wochen später habe ich dann an einem Kurs teilgenommen, der als klinisches Wahlfach anerkannt wird.
    Eigentlich hatte ich zu diesem Zeitpunkt ja mein Physikum schon bestanden - nur das Zeugnis lag mir noch nicht vor.
    Was bedeutet die Aussage "Der 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung muss bestanden" sein genau? Zählt der Tag meiner letzten Prüfung oder Ausstellungsdatum? das wäre eben ziemlich gemein - schließlich kann ich ja nichts für die Mühlen der Behörden..
    Wäre lieb, wenn mir jemand weiterhelfen könnte!



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  2. #237
    Diamanten Mitglied Avatar von Shizr
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    Ich kann jetzt nur für NRW sprechen... ich hab das Physikum mit Datum meiner mündlichen Prüfung bestanden, auch wenn das Zeugnis knapp zwei Wochen später ausgestellt wurde.

    Es steht auch wortwörtlich drauf:
    "Er hat den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung mit der Note Drölf am 8. September 2011 bestanden."


    Was steht denn auf deinem Zeugnis?



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  3. #238
    Diamanten Mitglied Avatar von -Julchen-
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    Jippie! Seit heute fertig mit der Famulatur. Die war zwar richtig, richtig toll und ich hab echt viel gelernt und machen dürfen. Aber der Ausblick auf eine ganze Ferienwoche ist doch mindestens so toll



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  4. #239
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    Hallo!
    Bei mir steht es auch so drauf, jedoch ist das Zeugnis vom 20.September.
    Es zählt schließlich aber der Satz "..hat am xy.ten bestanden.", richtig?
    Das wäre super



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  5. #240
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    Endlich hatte ich mal Glück. Hab beide Wunschwahlfächer für dieses Semester bekommen! So kanns bitte weitergehen



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