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Hallo,
Ich habe mal eine Frage: ich habe im Herbst mein Physikum absolviert. Ich hatte einen der ersten mündlichen Prüfungstermine - die Prüfungsphase selber ging noch zwei Wochen länger. ca 1,5 Wochen später habe ich dann an einem Kurs teilgenommen, der als klinisches Wahlfach anerkannt wird.
Eigentlich hatte ich zu diesem Zeitpunkt ja mein Physikum schon bestanden - nur das Zeugnis lag mir noch nicht vor.
Was bedeutet die Aussage "Der 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung muss bestanden" sein genau? Zählt der Tag meiner letzten Prüfung oder Ausstellungsdatum? das wäre eben ziemlich gemein - schließlich kann ich ja nichts für die Mühlen der Behörden..
Wäre lieb, wenn mir jemand weiterhelfen könnte!