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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Hallo, ich habe letztens eine Ordnungswidrigkeit begangen und musste Bußgeld zahlen. Demnächst will ich jedoch meine Approbation beantragen.

    Werden Ordnungswidrigkeiten in einem amtlichen Führungszeugnis ("Behördenführungszeugnis") aufgelistet?

    gruß



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  2. #2
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Nein, werden sie nicht.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von WackenDoc Beitrag anzeigen
    Nein, werden sie nicht.
    Egal um welche Ordnungswidrigkeit es sich handelt und wie hoch die Geldbuße ist?



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  4. #4
    Scutmonkey Deluxe Avatar von Hellequin
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    Nur Verurteilungen in Strafverfahren können zu einem Eintrag ins Führungszeugnis führen.

    http://www.bundesjustizamt.de/cln_10...57952bodyText6
    In this Job, I have to steal my laughs where I can, no matter how sad, pathetic or snide. *Jenny Sparks*

    Im Morgengrauen nach der Nachtschicht hatte Dr. Elsner für die großen Fragen der Menschheit
    - Woher kommen wir? Wohin gehen wir? Was wollen wir? - alle Antworten:
    Er kam von der Nachtschicht, ging nach Hause und wollte nur noch schlafen!



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