Das gilt in Nordrhein eben nicht so generell. Nachzulesen im Antragsformular unter
http://www.kvno.de/downloads/quali/A...ltraschall.pdf
"20. Gefäße (PW-Doppler und Duplex-Verfahren nicht bei hausärztlicher Tätigkeit)"
Da ist dann völlig unerheblich, nach welcher Weiterbildungsordnung man seinen Facharzt gemacht hat, und welche Zahlen (oder Kurse) man vorweisen kann. PW-Doppler und Duplex sind in Nordrhein auf die fachärztliche Tätigkeit beschränkt; als "Hausarzt" darf man das nicht abrechnen.
Das sehe ich genau so.
Im Gegenteil, ich finde Sono Thorax lohnt sich sogar sehr! Natürlich sollte man ein Abdomen-Sono mitmachen; häufig wird es umgekehrt sogar so sein, daß man beim Abdomen-Sono als "Nebenbefund" den Pleuraerguß sieht und dann dort genauer nachschaut.
Abrechnen könnte man (wenn man denn darf...) dann dafür die 33040 Thorax-Sono (360 Punkte) UND die 33042 Abdomen-Sono (445 Punkte) => Abdomen-Sono nicht anstelle, sondern zusätzlich(!) zum Thorax-Sono!
Aber natürlich verschwindet das alles ohnehin im RLV+QZV, und wenn das ohnehin schon ausgeschöpft ist, interessiert ein zusätzlich abgerechnetes Sono natürlich auch nicht mehr...