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  1. #16
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    Zitat Zitat von hmg Beitrag anzeigen
    Das kann man leider nicht ganz so verallgemeinern:
    Mit "Sono Gefäße" meinst Du wahrscheinlich Duplexuntersuchungen - das geht z.B. in der KV Nordrhein für Hausärzte NICHT. In der KV Nordrhein darfst Du nur den einfachen CW-Doppler abrechnen (und brauchst dafür natürlich auch ein Gerät, daß überhaupt noch CW-Doppler kann und eine entsprechende Stiftsonde hat!). Duplex und PW-Doppler geht im Bereich Nordrhein nur für Privatpatienten...
    Im Bereich Westfalen-Lippe kann man das als Hausarzt aber wohl auch abrechnen.

    Für Thorax-Sonographie (also z.B. Sono Pleura) kenne ich die Lage in den anderen KVen nicht, in Nordrhein geht das aber wohl auch nicht.

    Fazit: Maßgeblich ist allein die KV, in deren Bereich man sich niederlassen will...

    Für die psychosomatische Grundversorgung muß man natürlich den entsprechenden Kurs nachweisen, aber der wird (meine ich mich jedenfalls zu erinnern) inzwischen auch schon für den Facharzt gefordert.

    Außerdem abrechnen darf man als Hausarzt auch noch die Spirometrie (d.h. "kleine" Lungenfunktionsprüfung). Das war's dann aber auch schon mit der "Gerätemedizin"...
    Das kommt eben darauf an nach welcher WB-ordnung man seinen FA gemacht hat. Laut US-Vereinbarung der KBV ist bei in der WB erfolgtem NAchweis der Sonozahlen (WB-zeugnis!) eine Abrechnungsgenehmigung zu erteilen, bei Zweifeln kann ggfs. ein Kolloqium erfolgen. Leider ist aber nicht allen KV Sachbearbeitern bekannt, dass in der neuen WB in den meisten Bundesländern die Zahlen für Internisten und Allgemeinmediziner identisch sind. Hier ist es gegebenenfalls nötig den Sachbearbeitern die entsprechende WB-ordnung einfach mal zuzuschicken. Ich kenne mich in Nordrhein jetzt nicht aus, würde ggfs. aber mal die Sachbearbeiter über die Grundlagen (US-vereinbarung!) aufklären. Die psychosomatische Grundversorgung ist ebenfalls Pflicht für die WB ab 2005.
    Was die Rhythmusstörungen angeht, die Auswertung von LAngzeit EKG-s ist kein Hexenwerk und die damit verbundenen Therapien ebenfalls nicht, zmindest nicht für die gängisten Rhythmusstörungen. Das ganze setzt natürlich schon voraus, dass man mal eine Weile in der Kardio tätig war. Für unklare Befunde, seltene Rhythmusstörungen, bzw. für alles was ggfs. eine invasiv therapeutische Relevanz hat, da holt man sich natürlich den Rat eines rhythmologisch versierten Kardiologen ein. Sono Thorax lohnt sich übrigens nicht, da wie Evil erwähnt hat ja sowieso der Bauch mit angeschaut gehört (könnte ja auch Aszites haben), da macht man doch gleich ein Abdomensono und schaut dabei auch mal auf die Pleura. Ähnliches gilt für Urogenitaltrakt.



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  2. #17
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    Zitat Zitat von Peter_1 Beitrag anzeigen
    Das kommt eben darauf an nach welcher WB-ordnung man seinen FA gemacht hat. Laut US-Vereinbarung der KBV ist bei in der WB erfolgtem NAchweis der Sonozahlen (WB-zeugnis!) eine Abrechnungsgenehmigung zu erteilen, bei Zweifeln kann ggfs. ein Kolloqium erfolgen. Leider ist aber nicht allen KV Sachbearbeitern bekannt, dass in der neuen WB in den meisten Bundesländern die Zahlen für Internisten und Allgemeinmediziner identisch sind. Hier ist es gegebenenfalls nötig den Sachbearbeitern die entsprechende WB-ordnung einfach mal zuzuschicken. Ich kenne mich in Nordrhein jetzt nicht aus, würde ggfs. aber mal die Sachbearbeiter über die Grundlagen (US-vereinbarung!) aufklären.
    Das gilt in Nordrhein eben nicht so generell. Nachzulesen im Antragsformular unter http://www.kvno.de/downloads/quali/A...ltraschall.pdf

    "20. Gefäße (PW-Doppler und Duplex-Verfahren nicht bei hausärztlicher Tätigkeit)"

    Da ist dann völlig unerheblich, nach welcher Weiterbildungsordnung man seinen Facharzt gemacht hat, und welche Zahlen (oder Kurse) man vorweisen kann. PW-Doppler und Duplex sind in Nordrhein auf die fachärztliche Tätigkeit beschränkt; als "Hausarzt" darf man das nicht abrechnen.

    Zitat Zitat von Peter_1 Beitrag anzeigen
    Was die Rhythmusstörungen angeht, die Auswertung von LAngzeit EKG-s ist kein Hexenwerk und die damit verbundenen Therapien ebenfalls nicht, zmindest nicht für die gängisten Rhythmusstörungen. Das ganze setzt natürlich schon voraus, dass man mal eine Weile in der Kardio tätig war. Für unklare Befunde, seltene Rhythmusstörungen, bzw. für alles was ggfs. eine invasiv therapeutische Relevanz hat, da holt man sich natürlich den Rat eines rhythmologisch versierten Kardiologen ein.
    Das sehe ich genau so.

    Zitat Zitat von Peter_1 Beitrag anzeigen
    Sono Thorax lohnt sich übrigens nicht, da wie Evil erwähnt hat ja sowieso der Bauch mit angeschaut gehört (könnte ja auch Aszites haben), da macht man doch gleich ein Abdomensono und schaut dabei auch mal auf die Pleura. Ähnliches gilt für Urogenitaltrakt.
    Im Gegenteil, ich finde Sono Thorax lohnt sich sogar sehr! Natürlich sollte man ein Abdomen-Sono mitmachen; häufig wird es umgekehrt sogar so sein, daß man beim Abdomen-Sono als "Nebenbefund" den Pleuraerguß sieht und dann dort genauer nachschaut.
    Abrechnen könnte man (wenn man denn darf...) dann dafür die 33040 Thorax-Sono (360 Punkte) UND die 33042 Abdomen-Sono (445 Punkte) => Abdomen-Sono nicht anstelle, sondern zusätzlich(!) zum Thorax-Sono!

    Aber natürlich verschwindet das alles ohnehin im RLV+QZV, und wenn das ohnehin schon ausgeschöpft ist, interessiert ein zusätzlich abgerechnetes Sono natürlich auch nicht mehr...



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  3. #18
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    Zitat Zitat von hmg Beitrag anzeigen
    Das gilt in Nordrhein eben nicht so generell. Nachzulesen im Antragsformular unter http://www.kvno.de/downloads/quali/A...ltraschall.pdf

    "20. Gefäße (PW-Doppler und Duplex-Verfahren nicht bei hausärztlicher Tätigkeit)"

    Da ist dann völlig unerheblich, nach welcher Weiterbildungsordnung man seinen Facharzt gemacht hat, und welche Zahlen (oder Kurse) man vorweisen kann. PW-Doppler und Duplex sind in Nordrhein auf die fachärztliche Tätigkeit beschränkt; als "Hausarzt" darf man das nicht abrechnen.



    Das sehe ich genau so.



    Im Gegenteil, ich finde Sono Thorax lohnt sich sogar sehr! Natürlich sollte man ein Abdomen-Sono mitmachen; häufig wird es umgekehrt sogar so sein, daß man beim Abdomen-Sono als "Nebenbefund" den Pleuraerguß sieht und dann dort genauer nachschaut.
    Abrechnen könnte man (wenn man denn darf...) dann dafür die 33040 Thorax-Sono (360 Punkte) UND die 33042 Abdomen-Sono (445 Punkte) => Abdomen-Sono nicht anstelle, sondern zusätzlich(!) zum Thorax-Sono!

    Aber natürlich verschwindet das alles ohnehin im RLV+QZV, und wenn das ohnehin schon ausgeschöpft ist, interessiert ein zusätzlich abgerechnetes Sono natürlich auch nicht mehr...
    Okay, es lebe der Förderalismus, wenigstens Sono Beinvenen geht auch in Nordrhein. Ich schränke ein, für meine KV gilt als Grundlage die US Vereinbarung der KBV und da ist es so geregelt wie von mir geschildert. Sono Thorax lohnt sich trotzdem nicht, eben wegen der von Dir schon angesprochenen Ausschöpfung der QZV. Insgeamt ist Sono sowieso nicht geeignet einen relevanten finanziellen Mehrgewinn zu erwirtschaften.

    Grüße,
    Peter



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  4. #19
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    Jede KV stellt für die Zulassung für Abrechnung Bedingungen. Falls der Facharzt schon ein Zeiugnis mit 400 Sonos beinhaltet, alles klar. Aber im Zweifel immer díe KV Fragen!!!!



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