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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #21
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Es können wohl RS-Stunden, die man sogar vor der Prüfung gesammelt hat, angerechnet werden, wenn das mindestens 60% in der Rettung und max. 40% im Krankentransport waren. Ich finde aber nichts aktuelleres als das Urteil von 2009
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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  2. #22
    Schiffs-Doc h.c.
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    Nein, man kann durchaus bei genügend Notfallrettungsstunden als RS gleich nach der RA-Prüfung zum Abschlussgespräch antreten. Ich musste 2007 noch mind 480h ableisten, kurz danach fiel per Urteil diese je nach Regierungspräsdium unterschiedlichen Praktiken. ich meine auch, dass das Urteil aus 2009 gewesen wäre...
    Wenn du glaubst, es geht nicht mehr......kommt von irgendwo ein Blaulicht her!



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  3. #23
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Bauschamane
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    Ok danke,das hilft mir schonmal weiter.
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  4. #24
    Schiffs-Doc h.c.
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    wenn die allerdings immer noch so ehm, bürokratisch veranlagt sind, würde ich ein freundlich-höfliches Nachfragen empfehlen. hat mir damals eine Menge Nerven und Arbeit erspart, weil ich wusste was genau wo und wie bestätigt werden sollte (was ich so im Nachhinein von anderen Kollegae erfahren habe). Ich musste zB die Anzahl Einsätze/Tag nennen und ob Notfall/Notarzt oder Krankentransport....
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