http://www.marburger-bund.de/tarifpo...nigung_VKA.php
"Einzelheiten der Tarifeinigung mit der VKA
Nach der Zustimmung der Großen Tarifkommission des Marburger Bundes am 21. Januar 2012 hat auch die Mitgliederversammlung der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) am 23. Januar der Tarifeinigung für Ärztinnen und Ärzte in kommunalen Krankenhäusern (Tarifvertrag TV-Ärzte/VKA) zugestimmt.
Im Einzelnen sieht die Einigung folgende Punkte vor:
Die Tabellenentgelte des TV-Ärzte/VKA werden ab dem 1. Januar 2012 linear um 2,9 Prozent erhöht. Die neue Gehaltstabelle ist für 12 Monate gültig und kann zum 31. Dezember 2012 gekündigt werden.
Für die zurückliegenden Monate September 2011 bis Dezember 2011 erhalten vollzeitbeschäftigte Ärztinnen und Ärzte eine Einmalzahlung in Höhe von 440,00 Euro. Voraussetzungen sind, dass im Januar 2012 ein Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber mit Tarifbindung an die VKA besteht und der TV-Ärzte/VKA auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findet. Teilzeitbeschäftigte erhalten diesen Betrag anteilig nach dem Verhältnis ihrer individuell vereinbarten durchschnittlichen regelmäßigen Arbeitszeit.
Die Struktur der Entgelttabelle wird an drei Stellen verbessert:
- In der Entgeltgruppe I wird eine zusätzliche Stufe 6 „nach fünf Jahren“, d.h. ab dem 6. Jahr ärztlicher Tätigkeit eingeführt.
- In der Entgeltgruppe III wird eine zusätzliche Stufe 3 „nach sechs Jahren“, d.h. ab dem 7. Jahr oberärztlicher Tätigkeit, eingeführt.
- In der Entgeltgruppe IV wird eine zusätzliche Stufe 2 „nach drei Jahren“, d.h. ab dem 4. Jahr der Tätigkeit als leitende/r Oberärztin/Oberarzt, eingeführt.
Die strukturelle Verbesserung in der Entgeltgruppe I (Stufe 6 ab dem 6. Jahr) kommt direkt denjenigen Ärztinnen und Ärzten zugute, die unter die 6-jährige Mindestweiterbildungszeit nach der Weiterbildungsordnung fallen. Darüber hinaus kommt die neue Stufe 6 auch denjenigen entgegen, deren Weiterbildungszeit bis zur Erlangung des Facharztes sich wegen Teilzeit (z.B. aufgrund der familiären Situation) verlängert.
Die Einführung zusätzlicher Stufen in den Entgeltgruppen III und IV resultiert aus der Angleichung an andere Tarifbereiche, in denen diese Stufen bereits bestehen, zum Beispiel in den Universitätskliniken im Bereich des TV-Ärzte (TdL).
Die Stundenentgelte im Bereitschaftsdienst erhöhen sich ab dem 1. Januar 2012 ebenfalls um 2,9 Prozent. Dabei werden bis zum Jahr 2015 die künftigen linearen Steigerungen automatisch berücksichtigt. Danach können die Stundenentgelte separat gekündigt werden.
Für Ärztinnen und Ärzte, die häufig Bereitschaftsdienst leisten, vereinbarte der Marburger Bund mit der VKA ein neues Zuschlagsystem, das ab 1. Januar 2012 gilt. Die Regelung besagt, dass jede Ärztin/jeder Arzt für die 97. und die folgenden Bereitschaftsdienststunden pro Kalendermonat einen Zuschlag in Höhe von 5 Prozent des Stundenentgelts gemäß § 12 Abs. 2 TV-Ärzte/VKA erhält. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass jede Stunde des Bereitschaftsdienstes mitgezählt wird und es nicht auf die jeweilige Bewertung als Arbeitszeit ankommt.
Der Einsatzzuschlag im Rettungsdienst wird ab dem 1. Januar 2012 von derzeit 22,17 Euro auf 22,81 Euro angepasst."
Die Tariftabelle findest du unter:
http://www.marburger-bund.de/tarifpo...anuar-2012.pdf
Gruß
Anne