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Normalerweise ist man während seiner Kliniktätigkeit über die Haftpflichtversicherung der Klinik abgesichert, aber wenn man ausserhalb noch tätig ist (Freundschaftsdienste, Vertretung etc.), dann ist das meistens *nicht* im Versicherungsschutz der Klinik enthalten. Warum sollte es auch-
Manche Ärztekammern fordern übrigens auch den Nachweis über eine Berufshaftpflicht mit ausreichender Deckungssumme und schreiben ihre Mitglieder deswegen an.