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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    30.03.2009
    Beiträge
    164
    Hallo!

    Ich möchte nächste Woche meine Dissertation endlich einreichen. Mein Dr. Vater hat mit mir allerdings bereits vor zwei Jahren ein Paper mit Teilen der Ergebnisse verfasst (und mich als Erstautor draufgesetzt).
    Jetzt habe im Rahmen der Zusammenstellung der erforderlichen Dokumente zum Einreichen gelesen, dass es Vorveröffentlichungen nicht "neuheitsschädlich" sind, wenn sie dem Dekanat angezeigt werden........
    Ich habe mich damals jedenfall nicht darum gekümmert, dass da was im Dekanat gemeldet wird? Ob das mein Dr. Vater gemacht hat weiss ich auch nicht.
    Ich bin jetzt verunsichert - kann das Probleme geben? und was bedeutet in diesem Zusammenhang neuheitsschädlich?

    Vllt. kann ja jemand dazu was sagen - auch wenn das natürlich von Uni zu Uni verschieden ist.



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  2. #2
    Herzschamane
    Mitglied seit
    28.02.2005
    Ort
    Deichschafland
    Semester:
    6.WBJ Wunderheilung
    Beiträge
    2.599
    Lies doch dazu am besten mal deine Promotionsordnung.
    In Hannover ist es ausreichend, wenn man das an entsprechender Stelle angibt, dass Teil der Dissertation da und dort veröffentlicht wurden.



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  3. #3
    ehem-user-19-08-2021-1408
    Guest
    Hi,

    ich habe das gleiche "Problem". Nach Auswertung der Daten soll ich eine Publikation schreiben für ein Journal (10 Seiten ca), die dann kurz korrigiert/besprochen wird, bevor ich die eigentliche Diss schreibe (100 Seiten).
    Ich denke, ich werde auch in die Diss schreiben, dass sie als Abstract schon vorveröffentlicht wurde mit Angabe wo, wann, wer...
    Das sollte schon reichen, um ein Plagiat zu vermeiden (kann man von sich selbst eigentlich plagiieren?)



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  4. #4
    Herzschamane
    Mitglied seit
    28.02.2005
    Ort
    Deichschafland
    Semester:
    6.WBJ Wunderheilung
    Beiträge
    2.599
    Man kann sich selbst zitieren, wenn man das Paper mit den Ergebnissen geschrieben hat. Habe ich auch gemacht bei meinen Ergebnissen und mich immer wieder auf unsere Veröffentlichung berufen (die stand eben auch mit im Literaturverzeichnis).



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  5. #5
    Ne oder? Arzt!
    Mitglied seit
    05.10.2006
    Ort
    Göttingen
    Semester:
    nein
    Beiträge
    175
    @Iceengine21 überleg doch ob du die Puplikation nicht als deine DRarbeit anerkennen lässt.

    Bei uns an der Uni gilt eine Puplikation in einem hochrangigen Journal als gleichwertig.

    Einziger Nachteil ist die längerer Bearbeitungszeit ,laut Promotor.

    Ich hab ebenfalls einen Abstract veröffentlicht,wichtig dabei ist nur die Erstautorenschaft
    ( und ich glaube es wird eher positiv als negativ gesehen wenn du kurz erläuterst wann und wo die Daten schonmal veröffentlicht wurden sind)

    Lg Flo
    1tens: Ruhe bewahren

    2tens: Alles ist oder wird gut...






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