Das weiß ich nicht, das müsste ich nachschauen...
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Ok, vielen Dank! Aber wenn man in einem Fach seinen FA schon hat und dann noch einen anderen FA machen möchte, fängt man trotzdem auf TV I an (und nicht auf TV II), oder? Weil es hiess im Tarifvertrag doch "Facharzt mit entsprechender Tätigkeit", oder hat sich das auch geändert?
Das weiß ich nicht, das müsste ich nachschauen...
Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!
„Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)
Das hängt auch von der Kulanz des Arbeitgebers ab. Meines Wissens gibt es auch Häuser, bei denen nur Fach-spezifische Vorerfahrung zählt. Ob das wirklich nicht ok ist nach Tarifvertrag kann ich nicht sagen.
Ich habe mal mitbekommen, dass ein Facharzt einer anderen Fachrichtung dann nach Ä1 Stufe 5 bezahlt wurde. Angeblich war das auch kulant vom Arbeitgeber, da theoretisch eine niedrigere Stufe möglich gewesen wäre. Ist aber schon ein paar Jahre her.
"Live as if you were to die tomorrow, learn as if you were to live forever."
(Maria Mitchell / Mahatma Gandhi)
Aus eigener Erfahrung weiss ich, dass die Kliniken das unterschiedlich auslegen. Wenn z. B. der Psychosomatik-Assi sein Innere-Jahr ins 5. WBJ legt, stuft die eine Klinik ihn in Ä1-5 ein, die andere ("da keine Innere-Vorerfahrung") in Ä1-1. Die Praxis handelt das Gehalt je nach "Umsatz" aus, das sind meist zwischen 2500 und 3500 Euro brutto - auch im 5. WBJ. Von Bewerbungsgesprächen, an denen ich als Ass-Sprecher teilnehmen musste, weiss ich, dass FÄ, die jetzt den 2. FA machen wollten, wieder Ä1-1 angeboten wurde - da ließen sie auch nicht mit sich handeln.
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Die Verwaltungen lesen alles mögliche in den Tarifverträgen... ich kenne einen Fall persönlich bei der ein ausländischer FA (Benelux-Staaten, in Deutschland voll anerkannt) von der Klinikverwaltung alles ernstes gesagt bekommen hat das zählt alles nichts es gibt nur Ä1-1, auch wenn er als FA in der Klinik arbeitet. Der Fall beschäftigt inzwischen die Juristen.
Zu der Ausgangsfrage: Wie schon gesagt kommt es auf den Umsatz in der Praxis an, außerdem hat man ja auch Vorteile außerhalb der Klinik wie z.B. keine Dienste. Man sollte sich selbst klar machen was will man und dann nachverhandeln.