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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
    Mitglied seit
    24.01.2009
    Semester:
    Bauschamane
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    16.362
    Da ist nu der Notarzt gefragt: Alle raus aus dem Raum, fragen, ob die Freundin dabei bleiben soll.
    Versuchen die Patientin erstmal wieder runter zu kriegen und
    ihr nochmal verklickern, was die Verdachtsdiagnose ist und welche Folgen das haben kann/wird. Lösungsmöglichkeiten mit ihr zusammen finden.
    Spricht ja viel dafür, dass sie mit der Situation und der Trennung des Lebensgefährten überfordert ist.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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  2. #17
    Administrator Avatar von Brutus
    Mitglied seit
    17.01.2011
    Ort
    Bochum
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    Facharzt
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    Naja, abhängig davon, wie jetzt das subjektive Empfinden der Retter ist, gibt es ja mehrere Möglichkeiten:
    1. Man versucht weiter, sie zu überzeugen, dass sie mit ins KH kommen muss, um ein HELLP/Eklampsie auszuschließen.
    2. Die Freundin versucht noch einmal, sie zu überreden.
    3. Gibt es ein Telefon, mit dem man MAMA anrufen kann? -> Soll ja manchmal auch helfen.

    Ansonsten, wenn das alles nix fruchtet:
    4. Autoritär erklären, dass es jetzt nicht mehr nur um SIE geht, sondern auch um das ungeborene Kind!

    Wenn auch das nix bringt:
    5. Ordnungsamt informieren, nicht vergessen, die POL mitzubestellen...

    Entweder lässt sie sich JETZT ein, weil es sonst nur NOCH peinlicher für sie wird, oder es geht eben über eine ordnungsamtliche Verfügung...

    Aber ganz ehrlich... so weit habe ich es bisher exakt EINMAL kommen lassen, und das war ein manisch-depressiver Patient, der erst UNS und danach die POL verprügeln wollte. Da ging es nach O-Amt ganz schnell.
    I'm a very stable genius!



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  3. #18
    verfressen & bergsüchtig Avatar von Evil
    Mitglied seit
    31.05.2004
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    Westfalenpott
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    Kann das Ordnungsamt denn eine Zwangseinweisung vornehmen, wenn kein Hinweis auf eine psychiatrische Erkrankung oder Intoxikation mit wasauchimmer vorliegt? Ich dachte, daß die dann auch machtlos sind (solang die Patientin bei Bewußtsein ist).
    Weil er da ist!
    George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will



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  4. #19
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
    Mitglied seit
    24.01.2009
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    Bauschamane
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    16.362
    Matti hat ja geschrieben, dass ihr alles egal ist und sie sich der Gefährdung wohl nicht bewusst ist.
    Das ist ja keine Entscheidung aus freiem Willen.

    Für mich würde das reichen.

    Als psychiatrische Erkrankung kannste ne akute Belastungsreaktion etc. annehmen. (In Rheinland-Pfalz gab es als dritte Indikation immer noch "Verkennung der Realität")
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  5. #20
    Administrator Avatar von Brutus
    Mitglied seit
    17.01.2011
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    Bochum
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    Facharzt
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    Und sie ist ja auch nicht "alleine" unterwegs... Damit wäre ja zumindest die Eigen- und Fremdgefährdung im Spiel.
    Zumindest kann man das O-Amt ja mal anrufen. Wenn man denen am Telefon schildert, wie es ist, und die sich für nicht zuständig erklären, dann kann man immer noch die Transportverweigerung unterschreiben lassen. Die Frage ist halt, ob man auf die Schnelle einen Richter am Betreuungsgericht erreichen kann, der das Ganze halt wasserdicht machen könnte...

    Aber manchmal hilft ja alleine schon die "Androhung" der Zwangseinweisung ggf. mit POL-Unterstützung.
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