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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #86
    verfressen & bergsüchtig Avatar von Evil
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    31.05.2004
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    Westfalenpott
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    Am besten die Maßnahmen konkret benennen.

    Nicht gewünscht sind:
    - invasive Beatmungsmaßnahmen bei schlechter Prognose
    - Reanimationsmaßnahmen bei schlechter Prognose
    - parenterale Ernährung

    Gewünscht sind:
    - nichtinvasive Beatmung
    - palliative Maßnahmen wie Sedierung, Analgesie, Anxiolyse, etc.

    Für den Prognosepassus kann man hineinschreiben, daß 2 Ärzte unabhängig voneinander sich dazu äußern sollen bezüglich Hirnschäden oder ähnlichem. Aber das kannst und solltest Du spezifizieren.
    Es reicht halt nicht zu schreiben "wenn ich unheilbar krank bin, möchte ich keine lebensverlängernden Maßnahmen"
    Weil er da ist!
    George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will



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  2. #87
    Ein Huhn auf Reisen... Avatar von Moorhühnchen
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    Zitat Zitat von WackenDoc Beitrag anzeigen
    Ich denke, dass es wichtig ist, dass man auch Punkte als allgemeine Wertvorstellungen/Lebensvorstellungen formuliert. Das erleichtert dem Arzt ja die Entscheidung, ob die konkrete Situation das ist, was der Patient gemeint hat.
    Also wenn du z.B. nicht willst, als Vollpflegefall auf Hilfe angewiesen zu sein, dann kannst du das auch so reinschreiben. Man kann das auch durchaus sogar begründen (Mir war immer Autonomie wichtig und ich habe keine Familie in der Nähe, deswegen....) Oder auch "mir ist aus religiösen Gründen wichtig..."
    Oder auch "wenn aus medizinischer Sicht noch eine Verbesserung zu erwarten ist..."
    Puh, schreibt man das dann eher am Anfang der Verfügung mit der Gefahr, dass weiter hinten vielleicht aufgrund des "Blablas" nicht mehr gelesen wird oder setzt man es mit Absatz ans Ende?

    Zitat Zitat von Evil
    Für den Prognosepassus kann man hineinschreiben, daß 2 Ärzte unabhängig voneinander sich dazu äußern sollen bezüglich Hirnschäden oder ähnlichem. Aber das kannst und solltest Du spezifizieren.
    Genau das hat bei unserem Fall leider nicht so gut funktioniert. Man stelle sich einen übermütigen Chirurgen mit Allmachtsphantasien vor (bzw. mit der Vorstellung "Ich kann sie alle heilen! Ob sie das wollen, ist mir egal!") und einen Chef der Ethikkommision, der ihm das glaubt und deswegen meint, auf diesen Fall würde die Patientenverfügung nicht zutreffen, da der Patient sich ja nicht im "unabwendbaren Sterbeprozess" befindet, weil der Chirurg es ja abwenden kann.

    Dass die Patientin dies aber durchaus auch für die folgende - für sie nicht mehr lebenswerte - Situation alles nicht mehr haben wollte, stand in einem Zwischensatz, den niemand wahrhaben wollte. Und die Patientin hat für sich eine sehr enge Grenze gezogen, was nicht mehr lebenswert ist (dazu gehört unter anderem schon das Laufen mit Rollator!).

    Bei anderen Patienten hat das durchaus schon sehr gut funktioniert, erinnere mich da an eine Patientin kurz vor dem Jahreswechsel - da waren mein chirurgischer Kollege und ich uns aber auch einig, dass wir das Multiorganversagen nicht mehr heilen können.
    Geändert von Moorhühnchen (09.09.2018 um 19:33 Uhr)
    Don't be afraid of work - fight it!!





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  3. #88
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Ich würde die grundsätzlichen Sachen vorne rein schreiben. Und du kannst das ja auch noch ändern- jetzt bist du ja jung und gesund ohne lebenslimitierende Erkrankung.

    Wenn sich das ändert, dann sollte man anpassen. Auch ruhig reinschreiben "Ich habe Krankheit xx und kenne die Prognose. Ich sterbe lieber an xy als an der Grunderkrankung, deswegen sollen folgende Krankheitsbilder nicht mehr behandelt werden....Deswegen will ich nicht mehr ...." Das kann ja auch Krankheitsangepasst sein, je nach dem welches Organsystem betroffen ist.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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  4. #89
    Registrierter Benutzer Avatar von Rettungshase
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    Es ist auch sinnvoll, Regelungen bzgl. der Organspende in die Patientenverfügung einzubinden.
    https://www.dso.de/organspende-und-t...erfuegung.html
    I can't fix stupid but I can sedate it.



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  5. #90
    Ein Huhn auf Reisen... Avatar von Moorhühnchen
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    Zitat Zitat von Rettungshase Beitrag anzeigen
    Es ist auch sinnvoll, Regelungen bzgl. der Organspende in die Patientenverfügung einzubinden.
    https://www.dso.de/organspende-und-t...erfuegung.html
    Ja, sowas habe ich schon drin, weil wir mal genau so einen Fall hatten (siehe #37).
    Allerdings ist diese Formulierung hier schon sehr gut:
    Zitat Zitat von https://www.dso.de/organspende-und-transplantation/organspende-und-patientenverfuegung.html
    "Ich stimme einer Entnahme meiner Organe nach meinem Tod zu Transplantationszwecken zu. Es ist mir bewusst, dass Organe nur nach Feststellung des Hirntodes bei aufrechterhaltenem Kreislauf entnommen werden können. Deshalb gestatte ich ausnahmsweise für den Fall, dass bei mir eine Organspende medizinisch in Frage kommt, die kurzfristige (Stunden bis höchstens wenige Tage umfassende) Durchführung intensivmedizinischer Maßnahmen zur Bestimmung des Hirntodes nach den Richtlinien der Bundesärztekammer und zur anschließenden Entnahme der Organe."
    Würde hier die Grenze bei 10 oder 14 Tagen ziehen. Andere Erfahrungen?

    Auch bei einer Reanimation würde ich gerne eine Obergrenze festlegen, momentan habe ich mich für 60 Minuten bei beobachtetem Kreislaufstillstand entschieden, bin aber am Schwanken, ob mir das doch noch zuviel Zeit ist.
    Oder ob ich noch eine Unterscheidung zu "nach Lyse 60 Minuten" und sonst 45 Minuten machen soll. Die Chance, dass es einer liest in diesem Fall ist ja eher gering. Aber ich habe tatsächlich schonmal einen ähnlichen Passus in einer Verfügung gehabt und mich daran gehalten. Hat mich als Teil des Reanimationsteams psychisch entlastet.

    Zitat Zitat von Wacken
    Ich denke, dass es wichtig ist, dass man auch Punkte als allgemeine Wertvorstellungen/Lebensvorstellungen formuliert. Das erleichtert dem Arzt ja die Entscheidung, ob die konkrete Situation das ist, was der Patient gemeint hat.
    Da ich es schon früher in der Schule mit Wert- und Lebensvorstellungen nicht so hatte, muss folgende Erklärung ausreichen:

    "Meine Einstellung wurde geprägt durch meine Arbeit als Anästhesistin und meinen Umgang mit Patienten, die eine intensivmedizinische Behandlung benötigten. Einige außergewöhnliche Einzelschicksale während meiner Berustätigkeit haben mich dazu bewogen, Beispielsituationen so zu regeln, wie ich es hier niedergeschrieben habe."
    Geändert von Moorhühnchen (09.09.2018 um 22:01 Uhr)
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