Wenn du sonst keinen geeigneten hast, Evil, wo dann hin mit dem Ding? Ruft bei euch die ITS nicht an mit irgendwelchen blöden Fragen und der Frage nach ner PV?
Wenn du sonst keinen geeigneten hast, Evil, wo dann hin mit dem Ding? Ruft bei euch die ITS nicht an mit irgendwelchen blöden Fragen und der Frage nach ner PV?
@Solara: nein, das ist die absolute Ausnahme.
Weil er da ist!
George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will
Wie sieht das denn generell aus? Kommen gelegentlich mal Patienten zu Dir, um Verfügungen mit Dir durchzusprechen? Bringt Dir das irgendwas oder den Patienten?
Bin am Überlegen, ob ich das meinen Eltern nahelegen sollte, wenn wir die PV für sie abgeändert haben. Mir fällt aber gerade kein wirklicher Benefit dadurch ein... trotzdem wird das ja gelegentlich empfohlen.
Habe gerade nochmal gestöbert und dazu auf https://www.zdf.de/verbraucher/volle...egung-100.html folgendes gefunden. Ist jetzt auch nicht das Gelbe vom Ei (und auch hier wird der "behandelnde Arzt" als Aufbewahrungsort empfohlen ), aber der Zettel im Portemonnaie wird auch vorgeschlagen.
Und nochmal für mich zusammengefasst: laut dieser Seite reicht es aus, die Patientenverfügung am Computer zu schreiben und zu unterschreiben - so lange Name, Datum und Unterschrift darauf sind. Unterschrift eines Zeugen wird empfohlen, ist aber nicht Vorschrift.Tipps zur Aufbewahrung
Im Notfall müssen Ärzte, Bevollmächtigte, Betreuer und Gerichte schnell und unkompliziert über die Existenz und den Aufbewahrungsort Ihrer Patientenverfügung informiert werden und darauf zugreifen können. Schließen Sie sie deshalb nicht ein und übergeben sie zusätzlich Ihrem behandelnden Arzt und einer anderen Vertrauensperson, die sie bei Bedarf vorlegen soll. Hilfreich ist zudem ein Hinweis im Geldbeutel, wo die Verfügung aufbewahrt wird – mit Namen und Kontaktdaten zweier Ansprechpartner.
Ich habe so viele notariell beglaubigte Verfügungen gesehen, dass mich das ja schon fast verwundert, dass es so einfach ist.
Die Vorlage auf der Seite der Ärztekammer Niedersachsen ist auch nicht schlecht, wie ich finde.Was formal zu beachten ist
Um eine Patientenverfügung aufzusetzen, müssen Sie volljährig, einsichts- und entscheidungsfähig sein, aber nicht unbedingt geschäftsfähig. Selbst wenn Sie unter Betreuung stehen dürfen Sie also eine verfassen. Entscheidend ist, dass Sie Art und Tragweite der Regelungen erfassen. Die Verfügung muss immer in schriftlicher Form vorliegen: Ob handgeschrieben oder am Computer spielt dabei keine Rolle. Das Dokument muss außerdem Ihren Namen, ein Datum sowie Ihre Unterschrift enthalten. Hilfreich ist, wenn ein Zeuge zudem mit einer Unterschrift bestätigt, dass Sie zum Zeitpunkt des Verfassens im Vollbesitz Ihrer geistigen Kräfte waren. So verhindern Sie, dass die Aussagen der Patientenverfügung angezweifelt werden. Dieser Zeuge kann ein naher Verwandter sein, dem Sie vertrauen, oder der Hausarzt. Eine Beglaubigung durch einen Notar ist nicht notwendig.
Klar bringt das dem Patienten etwas, wenn ich die Verfügung mit denen durchspreche, die meisten sind idR medizinische Laien
Das fängt damit an, daß ich erkläre, was überhaupt im Vordruck steht, und endet spätestens damit, daß der Patient sich überlegt, was er überhaupt will... alles, gar nichts, prognoseabhängig, bestimmte Maßnahmen ausschließen, andere auf jeden Fall machen,...
Weil er da ist!
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