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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #96
    the day after
    Mitglied seit
    04.05.2003
    Beiträge
    9.503
    Wenn du sonst keinen geeigneten hast, Evil, wo dann hin mit dem Ding? Ruft bei euch die ITS nicht an mit irgendwelchen blöden Fragen und der Frage nach ner PV?



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  2. #97
    badet in Sterillium Avatar von Oops!
    Mitglied seit
    04.01.2018
    Ort
    Schrippencity
    Semester:
    am Fuße des Olymp
    Beiträge
    646
    Berechtigter Einwand.
    Nachts und am Wochenende ist ja eher niemand erreichbar.
    Dann halt doch zuhause lassen und Freundin zur Kontaktperson erklären. Sie hätte dann Zugriff.

    Oder halt beide Schienen fahren.
    Ist wie ne Tür - musste durch!






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  3. #98
    verfressen & bergsüchtig Avatar von Evil
    Mitglied seit
    31.05.2004
    Ort
    Westfalenpott
    Beiträge
    15.951
    @Solara: nein, das ist die absolute Ausnahme.
    Weil er da ist!
    George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will



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  4. #99
    Ein Huhn auf Reisen... Avatar von Moorhühnchen
    Mitglied seit
    11.01.2006
    Ort
    Schon wieder woanders
    Semester:
    Fachhühnchen
    Beiträge
    10.976
    Zitat Zitat von Evil Beitrag anzeigen
    Der Hausarzt ist zum Deponieren der Verfügung eher nicht so geeignet. Leider erfahre ich immer recht spät, wenn etwas meinen Patienten zustößt.
    Wie sieht das denn generell aus? Kommen gelegentlich mal Patienten zu Dir, um Verfügungen mit Dir durchzusprechen? Bringt Dir das irgendwas oder den Patienten?
    Bin am Überlegen, ob ich das meinen Eltern nahelegen sollte, wenn wir die PV für sie abgeändert haben. Mir fällt aber gerade kein wirklicher Benefit dadurch ein... trotzdem wird das ja gelegentlich empfohlen.

    Zitat Zitat von Oops! Beitrag anzeigen
    Mahlzeit zusammen,

    dazu hab ich mal eine organisatorische Frage, weil ich ebenfalls darüber nachdenke, eine PV für mich zu schreiben bzw. schreiben zu lassen.

    Wo bewahre ich sie auf und wie könnte im Notfall jemand wissen, wo diese zu finden ist?
    Angehörige kommen nicht in Frage.
    Eine nahestehende Freundin ist bislang Kontaktperson für Notfälle.
    Sollte ich dann einen Zettel im Portmonee haben „Patientenverfügung vorhanden, bitte Freundin XY anrufen“?

    Ich kann ja schlecht täglich eine PV mit mir führen.
    Und die sollte ja auffindbar sein im Fall der Fälle.
    Habe gerade nochmal gestöbert und dazu auf https://www.zdf.de/verbraucher/volle...egung-100.html folgendes gefunden. Ist jetzt auch nicht das Gelbe vom Ei (und auch hier wird der "behandelnde Arzt" als Aufbewahrungsort empfohlen ), aber der Zettel im Portemonnaie wird auch vorgeschlagen.

    Tipps zur Aufbewahrung

    Im Notfall müssen Ärzte, Bevollmächtigte, Betreuer und Gerichte schnell und unkompliziert über die Existenz und den Aufbewahrungsort Ihrer Patientenverfügung informiert werden und darauf zugreifen können. Schließen Sie sie deshalb nicht ein und übergeben sie zusätzlich Ihrem behandelnden Arzt und einer anderen Vertrauensperson, die sie bei Bedarf vorlegen soll. Hilfreich ist zudem ein Hinweis im Geldbeutel, wo die Verfügung aufbewahrt wird – mit Namen und Kontaktdaten zweier Ansprechpartner.
    Und nochmal für mich zusammengefasst: laut dieser Seite reicht es aus, die Patientenverfügung am Computer zu schreiben und zu unterschreiben - so lange Name, Datum und Unterschrift darauf sind. Unterschrift eines Zeugen wird empfohlen, ist aber nicht Vorschrift.
    Ich habe so viele notariell beglaubigte Verfügungen gesehen, dass mich das ja schon fast verwundert, dass es so einfach ist.

    Was formal zu beachten ist

    Um eine Patientenverfügung aufzusetzen, müssen Sie volljährig, einsichts- und entscheidungsfähig sein, aber nicht unbedingt geschäftsfähig. Selbst wenn Sie unter Betreuung stehen dürfen Sie also eine verfassen. Entscheidend ist, dass Sie Art und Tragweite der Regelungen erfassen. Die Verfügung muss immer in schriftlicher Form vorliegen: Ob handgeschrieben oder am Computer spielt dabei keine Rolle. Das Dokument muss außerdem Ihren Namen, ein Datum sowie Ihre Unterschrift enthalten. Hilfreich ist, wenn ein Zeuge zudem mit einer Unterschrift bestätigt, dass Sie zum Zeitpunkt des Verfassens im Vollbesitz Ihrer geistigen Kräfte waren. So verhindern Sie, dass die Aussagen der Patientenverfügung angezweifelt werden. Dieser Zeuge kann ein naher Verwandter sein, dem Sie vertrauen, oder der Hausarzt. Eine Beglaubigung durch einen Notar ist nicht notwendig.
    Die Vorlage auf der Seite der Ärztekammer Niedersachsen ist auch nicht schlecht, wie ich finde.
    Geändert von Moorhühnchen (11.09.2018 um 21:48 Uhr)
    Don't be afraid of work - fight it!!





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  5. #100
    verfressen & bergsüchtig Avatar von Evil
    Mitglied seit
    31.05.2004
    Ort
    Westfalenpott
    Beiträge
    15.951
    Klar bringt das dem Patienten etwas, wenn ich die Verfügung mit denen durchspreche, die meisten sind idR medizinische Laien

    Das fängt damit an, daß ich erkläre, was überhaupt im Vordruck steht, und endet spätestens damit, daß der Patient sich überlegt, was er überhaupt will... alles, gar nichts, prognoseabhängig, bestimmte Maßnahmen ausschließen, andere auf jeden Fall machen,...
    Weil er da ist!
    George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will



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