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  1. #481
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    Da gehts doch nur um die HZB, nicht um ECTS-Credits... oooder?



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  2. #482
    Registrierter Benutzer Avatar von kirkjufell
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    bei diesem punkterechner steht :
    ' einen Nachweis von mindestens 60 ECTS Punkten in einem naturwissenschaftlichen, mathematisch-informatischen, ingenieurwissenschaftlichen Bachelorstudiengang oder vergleichbare Leistungen in einem anderen Hochschulstudiengang der vorgenannten Fachrichtungen (35 Punkte)'



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  3. #483
    Diamanten Mitglied
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    Mea culpa



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  4. #484
    Registrierter Benutzer Avatar von kirkjufell
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    haha, kein problem :P
    Mich würde es bloß interessieren, da ich mich dieses Jahr glaube ein wenig vertan habe mit der auswahl der hochschulen und deswegen alternativen für nächstes jahr suche, um möglichst bald nen studienplatz zu bekommen und meine wartezeit sinnvoll zu überbrücken..



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  5. #485
    Diamanten Mitglied
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    Anscheinend können sie nur bis zur Antragsfrist berücksichtigt werden:

    Laufende, noch nicht abgeschlossene, berufspraktische Tätigkeiten (gemäß § 8 Abs. 3 der Satzung), die seit mindestens 3 Monaten ausgeführt werden, können nur bis zur jeweiligen Antragsfrist (31. Mai bzw. 15. Juli) berücksichtigt werden. Als Nachweis darüber ist eine aktuelle Bestätigung der Einrichtung (die max. 15 Tage vor Ablauf der jeweiligen Antragsfrist ausgestellt wurde) den Bewerbungsunterlagen beizufügen.

    Quelle: https://www.adh.medizin.uni-greifswald.de/berufspraxis/

    (Solche Studienleistungen fallen ja unter "berufspraktische Tätigkeiten".)



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