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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hi, Leute,

    ich habe mich für dieses WS Zahnmedizin in Kiel beworben. Parallel dazu habe ich mich für Jura in Kiel beworben und einen Platz bekommen. Die Annahmefrist für Jura endet aber am 28.08.2013 und die Zu/Absagen für Zahnmedizin speziell in Kiel kommen erst am 24.09.2013.

    Wenn ich nun Jura annehme, verfliegt dann mein potenzieller Platz für Zahnmedizin in Kiel? Oder kann ich, falls ich ZM angenommen wurde, mich dann einfach für ZM entscheiden??

    Vielen Dank für eure Antworten!!



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  2. #2
    Diamanten Mitglied Avatar von mathematicus
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    Du kannst dich dann einfach aus Jura exmatrikulieren (bzw. vor Semesterbeginn: Immatrikulation zurückziehen) und für Zahnmedizin immatrikulieren, du musst dann nur einen Nachweis bei der Immatrikulation beilegen, dass du nicht mehr in Jura immatrikuliert bist, das wird die Uni dir dann aber auch ausstellen bzw. bescheinigen. Ist alles ganz einfach, hab' ich in ähnlicher Form auch schon hinter mir ;)



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  3. #3
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    Es sollte klappen, da ZM über das Auswahlverfahren von Hochschulstart läuft, Jura aber über das interne Auswahlverfahren der CAU. Bei mir ist es ähnlich, da ich mich auch für Zahnmedizin in Kiel beworben habe und nebenbei für Jura an einigen Universitäten, sodass ich im Notfall nicht ohne Studiumplatz darstehe. Notfalls einfach mal bei der Uni Kiel anrufen. Hast du Kiel an 1. Orstpräferenz? Dann bekommst du die Zusage ja evtl. schon am 03.09. . Welchen DN hast du eigentlich?



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  4. #4
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    Hey,

    ja, habe Kiel als 1. Ortspräferenz angegeben. Habe eine DN von 1,7 mit dem Kieler 0,5-Bonus also 1,2..
    Ich hoffe mal, dass es für dieses Jahr ausreicht, was meint ihr?

    Und ist es bei Kiel auch so, dass man schon am 03.09 Bescheid weiß? Ich dachte, die hatten kein Vorauswahlverfahren, sodass man erst Ende September Bescheid bekommt??

    Lg



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  5. #5
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    Ich habe auch Kiel an 1. Ortspräferenz mit 1,6 + 0,5-Bonus,also 1,1. So wie ich es verstanden habe (laut Hochschulstart) würden wir im Falle einer Zulassung schon am 03.09 einen Bescheid bekommen, wenn der NC nicht zu sehr ansteigt. Letztes Jahr war er ja bei 1,3 bzw. 1,4 im Nachrückverfahren laut der CAU (damit wären wir beide drin gewesen). Das mit dem Vorauswahlverfahren habe ich so verstanden, dass dort nur Bewerber je nach Verfahren der Uni überhaupt zum AdH der jeweiligen Universität zugelassen werden (z.B wer Berlin nicht an 1. Ortspräferenz stellt, nimmt erst garnicht am Auswahlverfahren der Hochschule teil und bekommst somit weder am 03.09, noch am 24.09 einen Bescheid). Vielleicht habe ich es auch einfach falsch verstanden.



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