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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #46
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Solange man einer wirklichen ärztlichen Tätigkeit nachgeht, ist man doch im Versorgungswerk. Warum sollte man da als Notarzt bitte nicht in die Kategorie fallen? Man kann ja bei vielen Jobs zweifeln, wo sie hingehören, aber wenn man von der Stadt, dem Kreis oder wem auch immer einen Auftrag als Notarzt bekommt, sehe ich da wenig Spielraum. Medizinische Themen bei einem Verlag zu bearbeiten, ok. Aber das hier? Schwachsinn und unnütze ABM.



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  2. #47
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
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    Ist vermutlich zu 99,9% wirklich unnütz, aber es gibt halt auch verbeamtete Ärzte und dergleichen...



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  3. #48
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Mir hat das der Bearbeiter von der Notarztbörse verklickert- genau die nicht-wirklich-angestellten- aber auch nicht selbständigen Ärzte können zwar in´s Versorgungswerk bekommen aber keine Befreiung von der DRV. Muss mir bei Gelegenheit mal den REchtsgrundsatz raussuchen. Komplett befreit sind z.B. Soldaten, aber wir werden dann nachversichert, bei der Rentenversicherung, wo wir nach der Dienstzeit hin gehören.
    Die Beantwortung der Fragebögen ist nur Arbeitsbeschaffung weil nach Definition der Clearingstelle Notärzte gar nicht selbständig sein können.
    Das Anhörungsverfahren ist auch nur eine Formalie, da eh immer auf Scheinselbständigkeit entschieden wird, egal was man antwortet.

    Viel schlimmer ist aber, dass ich aber wohl meinen Hauptauftraggeber und gleichzeitig Lieblingswache verlieren werde, sobald die Entscheidung da ist. Dann darf ich wohl die Angebote aus dem nächsten Nachbarbundesland für 2 1/2 Stunden Fahrtzeit einfach und 5€ weniger pro Stunde annehmen. Naja- zumindest bis auch da die Clearingstelle wütet und ich dann hoffentlich die Zeit bis zum Studium überbrückt hab.

    Aber es ist noch bekloppter in diesem Land- jede Behörde entscheidet für sich selber. Also wenn die Clearingstelle jetzt entscheidet, dass ich nicht-selbständig bin, müssen meine Auftraggeber z.B. in die Arbeitslosenversicherung einzahlen. Werde ich jetzt dank der Entscheidung arbeitslos, werde ich trotzdem kein Arbeitslosengeld bekommen, weil in deren Augen Notärzte selbständig sind und damit kein Anrecht haben.
    Genauso interessiert es die Clearingstelle nicht, wenn mich eine gesetzliche Krankenversicherung wegen Selbständigkeit ablehnt.

    Tja- dass man von einem Job lebt, der einem Spass macht und bei dem man sich nicht überarbeitet ist wohl in Deutschland nicht vorgesehen.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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  4. #49
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    24.01.2009
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    Bauschamane
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    Ich hab jetzt die Bescheide- wie zu erwarten war- die Argumente interessieren die Sachbearbeiterin. Ihrer Meinung nach kann es keine selbständigen Notärzte geben
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  5. #50
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von WackenDoc Beitrag anzeigen
    Ich hab jetzt die Bescheide- wie zu erwarten war- die Argumente interessieren die Sachbearbeiterin. Ihrer Meinung nach kann es keine selbständigen Notärzte geben
    Die Bürokraten sind der natürliche Feind des Freiberuflers. Es ist sehr bitter. Egal ob KV, Ärztekammer oder Rentenversicherung... man trifft immer häufiger auf "Bürokratismus" welcher keinen echten Zweck zu haben scheint, außer uns, die die Arbeit dann wirklich machen, das Leben schwer zu machen.



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