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Übrigens- die Befreiung bekommt man nur, wenn man rechtzeitig den Antrag bei der DRV stellt. Und da beisst sich die Katze wieder in den Schwanz: Stellt man jedes Mal den Antrag auf Befreiung wird auch sozialversicherungspflichtige Tätigkeit entschieden unabhängig von der Befreiung. Damit fallen mehr und mehr Auftraggeber weg, bis keine mehr da sind.
Stellt man den Antrag nicht, darf man im Falle einer Prüfung doppelte Rentenbeiträge zahlen (DRV UND Ärztekammer, an die man ja normalerweise brav abführt, zumal die Verfahren ewig dauern) und vom Honorar bleibt noch weniger über.
This above all: to thine own self be true,
And it must follow, as the night the day,
Thou canst not then be false to any man.
Hamlet, Act I, Scene 3