Genau. Siehe auch hier http://www.bundesrat.de/cln_227/Shar...f/674-1-12.pdf
Die Geld- und Sachleistungen dürfen die Höchstgrenze vom Bafög nicht übersteigen.
Genau. Siehe auch hier http://www.bundesrat.de/cln_227/Shar...f/674-1-12.pdf
Die Geld- und Sachleistungen dürfen die Höchstgrenze vom Bafög nicht übersteigen.
Beraube niemanden seiner Hoffnung.
Vielleicht ist es das Einzige, was derjenige besitzt.
(Rumi)