Dr. Jekyll, ohne Dir zu Nahe treten zu wollen. Aber entweder habt ihr beide keine Ahnung und habt Euch schlichtweg verrechnet, oder Dein Kumpel lässt sich bärenmäßig verar$chen. Denn das, was Du schreibst ist so nicht möglich. Schon seit einigen Jahren wird der Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit gewertet. In welchem Umfang er bezahlt wird, hängt von der Auslastung ab. In der Chirurgie einer Uniklinik dürfte das der frühere Bereitschaftsdienst "D", der mittlerweile Stufe III (?) ist, sein, dort beträgt die Bezahlung 90%. Das stimmt so allerdings nicht ganz, denn da am nächsten Tag FZA ansteht, werden die ersten 8 Stunden mit 100% gewertet, und die nächsten 8 Stunden mit 90% (=7,2 Stunden bezahlt von 8 Stunden im Idealfall im Bett liegen. Die Höherbewertung ist darin begründet, dass die leidige Diskussion Minusstunden im BD endlich abgeschafft werden soll. vgl:
Link.). Wie Dein Kumpel da für 4€/h arbeiten will, werde ich nicht verstehen!
Nochmal: der anwesenheitspflichtige Bereitschaftsdienst wird voll als Arbeitszeit gerechnet!
Nur die Bezahlung richtet sich eben nach der Auslastung! Wenn ihr/er der Meinung ist, dass das nicht adäquat ist, dann muss die Abteilung mal eine Arbeitsplatzbewertung durchführen (also ermitteln, wieviel Zeit des BD mit Arbeit ausgelastet ist). Und danach kann man mit den Verantwortlichen verhandeln zwecks Höherbewertung, alternativen Dienstformen, etc...