Unsere Rechtsmediziner sagen: Bei "altersschwach" gestorbenen Patienten, sprich ohne anamnestisch, durch Krankheitsgeschichte und Leichenschau nachvollziehbare unmittelbare Todesursache ist "ungeklärt" anzukreuzen.
Bei multimorbiden Patienten, wo mehrere (ausschließlich natürliche) Todesursachen in Frage kommen "natürlich" ankreuzen und unter Ia z.B. "V.a. Rechtsherzversagen / Myokardinfarkt" und im weiteren die plausiblen Kausalketten anbieten.