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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #61
    verfressen & bergsüchtig Avatar von Evil
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    Reine Massage wird von den KK normalwerweise nicht übernommen.

    Wen Einzelheiten interessieren und wer einige Tage Muße zum Lesen hat , dem wird auf http://www.heilmittelkatalog.de/ geholfen.
    Weil er da ist!
    George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will



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  2. #62
    Diamanten Mitglied Avatar von Relaxometrie
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    Zitat Zitat von Evil Beitrag anzeigen
    Wen Einzelheiten interessieren und wer einige Tage Muße zum Lesen hat
    Ich habe jetzt tatsächlich ein wenig darin gelesen und bin erstaunt, daß es auf den ersten Blick recht übersichtlich erscheint. Da ist ja alles genannt......wie oft welches Heilmittel in der Erstverordnung / Folgeverordnung / Gesamtzahl verschrieben werden darf.
    Ist es in der alltäglichen Anwendung auch so einfach, wie es dargestellt wird? Oder ergeben sich dann doch wieder Unklarheiten, wegen derer man mit der Krankenkassen oder mit dem Leistungserbringer diskutieren muß?



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  3. #63
    verfressen & bergsüchtig Avatar von Evil
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    31.05.2004
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    Westfalenpott
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    15.951
    Prinzipiell ist es einfach, aber nicht besonders praktikabel vom Zeitaufwand, wenn man bei seltenen Indikationen erstmal suchen muß.
    Und problematisch wird es immer dann, wenn der Regelfall ausgeschöpft ist, der Patient aber noch reichlich Beschwerden hat.
    Weil er da ist!
    George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will



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  4. #64
    Diamanten Mitglied Avatar von Relaxometrie
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    Zitat Zitat von Evil Beitrag anzeigen
    Und problematisch wird es immer dann, wenn der Regelfall ausgeschöpft ist, der Patient aber noch reichlich Beschwerden hat.
    Das kann ich mir gut vorstellen........wie zieht man sich denn bei einem solchen Fall aus der Affäre, bzw. wie löst man sie für den Patienten möglichst gut? Bei komplizierten Frakturen, oder z.B. nach einem Schlaganfall kann der physiotherapeutische Bedarf ja weitaus größer sein, als die 18 (? Wenn ich es richtig in Erinnerung habe) erlaubten Gesamtverordnungen.



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  5. #65
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Vor der Ausstellung der Verordnung sich schriftlich die Genehmigung der KK des Patienten holen.

    Übrigens ein Riesenvorteil meines Arbeitgebers- da kann ich so viel Massage, KG, Physio etc. aufschreiben, wie ich es für richtig halte. Massage gibt es bei mir aber auch meistens nicht.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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