Hallo,
ich habe gelesen, dass man sich nicht einklagen darf, wenn man einen Studienplatz an einer anderen Uni schon bekommen hat. Darauf wollte ich hinaus. Wenn ich durch hochschulstart einen Studienplatz bekomme (eine Zusage von sechs Optionen), aber es nicht die Uni ist, an der ich gerne studieren würde, darf ich nicht einklagen, es sei denn ich lehne den Studienplatz ab und habe dann nichts in der Hand. Mit dem Einklagen ist es eben nicht sicher, ob es klappt.
Daher wollte ich mal fragen, ob hier irgendwer ist, der so einen Studienplatz bekommen hat?
@Angi: 1,7. Für andere Universitäten dürfte es reichen. Aber du kennst ja mein Problem und den Wunsch, in München zu bleiben..
Lieben Gruß,
Tamara