Habe nun schon mehrfach gehört, dass von HSS nicht zwingend geprüft wird, ob irgendwann mal ein Erststudium angetreten worden ist. Das wäre bei so vielen Erststudienbewerbern wohl auch zu viel verlangt.
Ferner muss man wohl auch nicht befürchten, dass einem der Studienabschluss oder abgelegte Prüfungen im Nachhinein aberkannt werden, sollte eine 'Nach'prüfung von HSS tatsächlich mal erfolgen. Durch Ablegen der Prüfungen wird der Rechtsmangel geheilt, wobei eine Nachprüpfung von HSS ansich aber schon sehr unwahrscheinlich ist.
Mir wurde dieser Weg als Winkelzug nun schon mehrfach nahegelegt - aber zum einen ist bei mir der Sonderfall gegeben, dass ich meine allg. Hochschulreife erst durch mein Erststudium erlangt habe, was ich deshalb nicht verschweigen kann - zum anderen bin ich auch einfach eine zu ehrliche Haut. Kann aber jeden verstehen, der der Versuchung nicht wiederstehen kann ... gerade wenn es bei der aktuellen Messzahl immer unwahrscheinlicher wird, doch noch reinzukommen.