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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Registrierter Benutzer Avatar von Lissminder
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    20.01.2014
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    766
    Habe nochmal eine Frage zum Blockunterricht:
    Nur für den Fall, dass man die ersten zwei Wochen schon absolviert hat, aber dann an dem zweiten Teil im nächsten Halbjahr nicht teilnehmen kann (weil z.B man kurzfristig noch eine Stelle im Ausland bekommen hat), verfällt dann auch die Anerkennung über die eine Hälfte?
    Und darf man dann überhaupt noch den anderen Teil wiederholen?
    Vollzeit-PhiP



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  2. #7
    Registrierter Benutzer
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    151
    Solche Fragen würde ich lieber mal mit der zuständigen Stelle klären als hier im Forum. Soweit ich weiß, kann man da schon Sonderregelungen treffen, sofern man einen guten Grund hat (hab selber welche im Bekanntenkreis die im Ausland waren und da Probleme hatten) ... aber wie gesagt, sich am besten direkt an die Kammer (?) wenden und sich das schriftlich geben lassen!



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  3. #8
    Pillenfee Avatar von Phosphorsalzperle
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    Einen Teilen wiederholen geht m.M. nach nicht. Wenn du einen Teil des Unterrichtes nicht machen kannst, beispielsweise durch einen Auslandsaufenthalt, dann musst du das vorher organisieren. Man kann in Bayern und Berlin z.B die vier Wochen am Stück machen. Aber ich würde das auch lieber mit dem Prüfungsamt abklären, nicht dass du am Ende deine Zulassung zum Dritten nicht erhälst. Was schwebt dir denn vor?
    Aufstehen, Krone richten, weiter machen!



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  4. #9
    strahlt von innen :-) Avatar von *Neuritis Ulcerosa*
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    @ Liss:

    Eigentlich dürfte der erste Teil nicht verfallen. Es gibt ja auch Leute, die 3 Halbjahre PJ machen. Die werden dann im 3. Halbjahr auch nicht verpflichtet, den ersten Unterrichtsblock nochmal mitzumachen, da sie den ja schon hatten. Problem wir dann wohl eher sein, dass du dann dein PJ auf 4 Halbjahre wirst strecken müssen, weil du Teil zwei vom Unterricht dann erst ein Jahr später machen könntest, den aber brauchst um alle Inhalte abzudecken, die von der AAppO gefordert werden.

    Wie die Perle schon gesagt hat, in Bayern (ob auch Berlin weiss ich nicht) könntest du dann auch noch mal beide Teile am Stück machen und reichst dann die Scheine ein. Aber um ein 3. Halbjahr wirst du dann halt nicht drum rum kommen. Oder du beisst halt in den sauren Apfel und kommst für zwei Wochen zwischendurch her, je nachdem wie weit weg es dich verschlägt wäre das vielleicht auch möglich.

    Frag aber deswegen wirklich nochmal bei der Kammer nach. Die müssten zuständig sein, da sie ja auch den Unterricht organisieren.
    Das Leben ist zum Lachen da, drum nehm ich Psychopharmaka.
    Anders, aber mit System!



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  5. #10
    Registrierter Benutzer Avatar von Lissminder
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    20.01.2014
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    766
    Hey ich habe mich nun bei der kammer erkundigt sie sagten mir ganz ähnliches:
    1. es ist gesetzlich verankert, dass 3. Examen nach max. 13 Monaten abzulegen. Die Bedingung dafür ist der abgeschlossene Blockunterricht. Im Grunde eine gesetzliche Grauzone.
    2. Ich sollte für dn Fall, dass ich nicht kommen kann versuchen den Unterricht in Bayern mitzumachen
    3. Dabei müsste ich aber nicht den ersten Teil wiederholen. der wird mir angerechnet.
    Sie sagte aber auch, dass es keine Garantie dafür gibt einen Platz in einem anderen Bundesland zu bekommen. Das geht nur, wenn dort einer frei wird.
    Notfalls komme ich für die zwei Wochen wirklich wieder. Wäre wohl die Lösung mit dem geringsten Aufwand.
    Vollzeit-PhiP



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