Ohne jetzt alles gelesen zu haben - vielleicht stand es schon irgendwo - :
http://www.pflichtlektuere.com/16/05...m-minuspunkte/
Minuspunkte kann man nicht einfach nach "Gutdünken" geben, da gibt es relativ eindeutige Regelungen zu - wie zu vielen anderen Prüfungsformalia auch.
Und gerade in der Pharmazie würde ich mich da an eurer Stelle gut belesen, da die meisten Professoren leider keine Ahnung haben wie man Klausuren etc richtig stellt. Und eine wohl platzierte Beschwerde mit juristisch korrektem Fundament kann da manchmal Wunder wirken.