Gna, einige Personalabteilungen... ein befreundeter Chefarzt hat mich mal angehauen, ob ich gelegentlich für Notarztdienste aushelfen würde. Ja, klar, kein Problem. Erste Vertragsausfertigung ist noch komplett auf die alten Regularien ausgelegt und unterwirft den NA einem erzwungenen Clearingverfahren bei der DRV. Nein, danke. Ok, nachgebessert - aber immer noch Beschäftung gem §7 SGB IV, also abhängige Beschäftigung. Ich helf' ja gern, aber das nervt grade....