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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #40786
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
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    Gna, einige Personalabteilungen... ein befreundeter Chefarzt hat mich mal angehauen, ob ich gelegentlich für Notarztdienste aushelfen würde. Ja, klar, kein Problem. Erste Vertragsausfertigung ist noch komplett auf die alten Regularien ausgelegt und unterwirft den NA einem erzwungenen Clearingverfahren bei der DRV. Nein, danke. Ok, nachgebessert - aber immer noch Beschäftung gem §7 SGB IV, also abhängige Beschäftigung. Ich helf' ja gern, aber das nervt grade....



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  2. #40787
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Naja- die Gesetzesänderung bedeutet ja nicht die Selbständigkeit, sondern nur die Befreiung von der Sozialversicherungspflicht. An der Scheinselbständigkeit hat sich ja nichts geändert. Das hat der Gesetzgeber wohl absichtlich nicht angefasst.

    Ich warte übrigens noch auf einen Bescheid der DRV (hab nur die Eingangsbestätigung meines Antrags bekommen) dass ich gem. §23c SGB IV befreit bin. Und ganz viele Auftraggeber der Börse haben noch die DRV-Befreiung als Voraussetzung drin. Halt blöd wenn die DRV die Anträge erst gar nicht bearbeitet. Eigentlich sollte man das System einmal komplett gegen die Wand fahren lassen.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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  3. #40788
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
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    Du kannst einen Vertrag aber nicht einerseits so formulieren, dass du Selbständiger bist, auf der anderen Seite nur die Sozialversicherungspflicht dem §7 unterwerfen; damit gründest du dann ja explizit ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis. Und das zieht solche Dinge wie Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall etc. nach sich. Guck dir mal die Verträge der NAB an, die schliessen den Paragraphen richtigerweise völlig aus. Was die DRV da dann draus machte war bis zur Gesetzesändeurng das Problem. Beim Finanzamt bin ich ja zB ganz normal freiberuflich tätig.
    Und ja, leider hat der Gesetzgeber da (bewusst) auf eine definierende Klärung verzichtet; diese hätte auch anderen Berufen durchaus helfen können, denn die DRV zieht das, was mit den Notärzten geschehen war, auch bei anderen freien Berufen ab.



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  4. #40789
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Stimmt, da hast du recht. Mit den NAB-Verträgen sind wir weiter scheinselbständig, aber die DRV interessiert es nicht mehr.
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  5. #40790
    Ein Huhn auf Reisen... Avatar von Moorhühnchen
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    Zitat Zitat von Feuerblick Beitrag anzeigen
    Ich hab so ein „Devolo“... funktioniert problemlos.
    Danke Funkel für Deine PN!
    Hier ist das Problem, daß das "Devolo" über 3 Etagen funktionieren müßte. Jede Etage hat einen eigenen Sicherungskasten, von daher bin ich unsicher, ob das überhaupt funktioniert.

    Und ich bin mir auch nicht sicher, wo genau der Vorteil davon wäre...
    Don't be afraid of work - fight it!!





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