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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #41641
    Verabscheut Pümpel! Avatar von Trianna
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    Versuch mal, mit der Handytaschenlampe nachts das Batmanlogo an den Himmel zu werfen. Vielleicht rächt er dich...
    "I can´t come to work today, I have no face"




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  2. #41642
    Diamanten Mitglied Avatar von vanilleeis
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    Vielleicht siehst Du auch einfach ein, dass Du im Unrecht bist. Aber nein... Das beinhaltet ja ein gewisses Maß an Selbstreflexion.



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  3. #41643
    schmierig Avatar von Gesocks
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    War das aber nicht irgendwas mit wahnsinnig hohem Kautionseinbehalt für Streicharbeiten, die sogar nachweislich die Nachmieter übernommen haben, oder sowas?

    Ich meine, ich hatte "damals" schon auf die Möglichkeit eines Mahnbescheids (Amtsgericht oder online) hingewiesen, dafür brauchst du keinen Anwalt (genausowenig für eine Anzeige).



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  4. #41644
    Gast26092018
    Guest
    Zitat Zitat von vanilleeis Beitrag anzeigen
    Vielleicht siehst Du auch einfach ein, dass Du im Unrecht bist. Aber nein... Das beinhaltet ja ein gewisses Maß an Selbstreflexion.
    @Vanilleeis: Wovon redest du ? Das hat rein gar nichts mit Unrecht zu tun, mir haben bereits 3 Anwäte und darunter ein unabhängiger meiner Rechtschutzversicherung gesagt, das ich im recht bin und kein Vermieter Schönheitsreparaturen und Geld für das fachmännische Streichen von einem Mieter verlangen kann. Meine Vermiterin ist aber stur. Sie wurde bereits in der Vergangenheit von einem Vormieter verklagt, weil sie zu viel Miete verlangt hat und musste Strafe zahlen. Aber um gegen Sie vorzugehen ist Geld nötig, sie hat genug Geld um sich einen eigenen Anwalt zu leisten und sie hat auf das Schreiben meines Anwalts nicht einmal reagiert.

    Die Nachmieter wollte die Wohnung einfach selber streichen. und meine Vermieterin wollte einfach Geld einbehalten.



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  5. #41645
    schmierig Avatar von Gesocks
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    Wie gesagt: Mahnbescheid und gegebenenfalls Anzeige.



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