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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    hey leute,
    bin etwas verwirrt. heute beim bafäg amt wurde mir gesagt, dass die regelstudienzeit zwar 8 semester ist, man aber für 9 eingeschrieben sein muss um das zweite examen machen zu können. stimmt das?
    ich bekomme aber trotzdem nur für die regelstudienzeit bafög und wollte daher mal fragen wie sich ebenfalls auf bafög Angewiesen dann das letzte semester finanzieren, wenn man examen macht bleibt sicher wenig zeit zum jobben oder?



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  2. #2
    Registrierter Benutzer Avatar von LADME
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    Das ist folgendermaßen: Du hast das 2. Staatsexamen NACH deinem 8. Semester. Wenn dein letztes Semester ein Sommersemester ist hast du im Oktober Staatsexamen und kannst dann ab dem 01.11 dein PJ anfangen. Du müsstest also "nur" zwei Monate überbrücken bis du dein erstes PJ Gehalt beziehst.



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  3. #3
    Registrierter Benutzer Avatar von Lissminder
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    oder entsprechend Staatsexamen im April und PJ-Beginn ab 1.Mai. Ja ich war aber auch erst überrascht, dass ich mich zum 9. Mal zurückmelden musste. Ich musste mich auch mit PJ-Beginn wieder exmatrikulieren - ist eine versicherungs-sache. Mein Semesterticket habe ich trotzdem noch das volle Semester benutzt
    Vollzeit-PhiP



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  4. #4
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    okay danke für die schnelle antwort, dann sind es genau genommen 8 1/2 semester. was für eine lüge also mit dem pharmaziestudium in 8 semestern ;) komisch, dass man sowas nirgendwo vorher gelesen hat.
    zwei monate kann man sich dann auch so gerade übers wasser halten oder könnte man theoretisch harz 4 beantragen?



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  5. #5
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    man müsste sich auch eine alternative überlegen, wenn man nicht in regelstudienzeit ist. nach acht semestern kriegt man kein bafög mehr ausgezahlt und da kenn ich schon welche, die damit zu kämpfen haben und ohne die unterstützung der eltern es schwierig werden würde :/
    Ob das mit hartz IV geht, weiß ich gar nicht. aber eigentlich ist man dann doch nocht student oder? kann man das dann doch erhalten? interessante frage, die du hier stellst



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