Und was hat man dann davon, daß Mädel einzusperren - dadurch wird es auch nicht freiwillig essen. Eine Zwangsbehandlung ist bei öffentlich-rechtlicher Einweisung nicht möglich, nur über Sonderantrag des Betreuers bei zivilrechtlicher Einweisung.
Die Therapiechancen sind durchaus nicht schlecht, auch wenn anfangs zwangsbehandelt werden muß - es ist ja ein ständiger Abwägungs- und Verhandlungsprozeß mit der Patientin. Todesraten abhängig von der Dauer aus dem Ausmaß der Störung bis ca. 20%.