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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Man hat ja einen Versorgungsauftrag. Eine bestimmte Stundenzahl pro Woche muss Sprechstunde stattfinden, damit man einen halben oder vollen Sitz bekommt bzw. abrechnen darf. Es kann Dir natürlich keiner vorschreiben, ob Du fünf, zehn oder fünfzehn Minuten pro Termin einrechnest. Es ist ja auch ein Unterschied, wie das Patientenklientel einer Praxis aussieht. Ein gutes Stichwort dazu ist von Thomas anfangs schon mit beispielsweise den Patienten mit feuchter AMD gefallen. Die ganz eindeutigen und in der täglichen Praxis immer wieder als sinnvoll und wichtig bestätigten klaren Empfehlungen lauten, diese Patienten vierwöchentlich zu sehen. Das sind aber gerade in operativ tätigen Praxen nicht mal einige wenige sondern ganz schön viele. Alleine wir machen pro Woche ungefähr 30-40 Injektionen, die müssen zeitnah postop nachkontrolliert werden, sind also entsprechend viele Termine schon mal futsch. Dazu kommen pro Woche in etwa ebenso viele, die zu ihrer Vier-Wochen-Kontrolle kommen. Vor fünfzehn Jahren hat man diesen Patienten bei Diagnosestellung gesagt "Guten Tag, ich weiß zwar, was sie haben, sorry, kann man nix gegen tun, kommen Sie doch mal in einem Jahr wieder", vor zehn Jahren hat man einige zum PDT-Versuch in die Klinik geschickt, ansonsten aber auch nicht viel damit zu tun gehabt. Diesen Umstand aber z.B. hat nie jemand eingerechnet bei dieser bekloppten Planung. Naja, dafür darf man ja jetzt zumindest bei uns seit Q4 alles schön über EBM hierbei abrechnen, was defacto eine Reduzierung des Honorars hierbei um mehr als 50% bedeutet. So macht Arbeiten Spaß



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  2. #12
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    Zitat Zitat von IceEngine21 Beitrag anzeigen
    Wenn ich manchmal solche Sachen lese, habe ich das Gefühl, die Politik nutzt die Kranken um uns mit denen zu erpressen. "Keine Sorge, wartet nur. Irgendein Arzt kümmert sich schon ohne Entgelt drum, wenn es dem Patienten nur schlecht genug geht"
    Noch ein Grund mehr für ne PKV.

    Mal aber ne Frage von mir, der sich wenig mit Krankenkassen auskennt:
    Woher wissen die kassenärztlichen Vereinigungen, ob und wieviele Termine in meiner Praxis zur Verfügung stehen? Woher haben sie die Daten? Woher wissen sie, wieviel Zeit ich mir pro Patient nehme bzw wie lange ich brauche?
    Wieviele Patienten MUSS man denn sehen, um dem Anspruch der GKVs gerecht zu werden?
    Ich hatte ja gedacht, dass man an Freiberufler arbeiten kann, wann und so viel man will. Wenn man zB 1 Woche dringend weg muss, macht man eben keine Termine in der Woche. Oder ist sowas nicht möglich?
    Das weiss die Kasse (noch) nicht. Deswegen sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen (d.h. unsere Zwangsorganisation) ja auch Servicestellen einrichten (mit unseren Zwangsmitgliedsbeiträgen), die in den einzelnen Kassen rumtelefonieren sollen. Das Problem: wer sich mit Call Centern auskennt, wird sicher wissen, dass das nicht die hellsten und besten Mitarbeiter sind, die einen solchen Job annehmen. Und wie sollen die bitteschön telefonisch herausfiltern, was innerhalb von vier Wochen angesehen werden muss und was nicht? Im Zweifel werden die immer annehmen, dass das ganze dringlich ist- um sich und ihre Vorgesetzten vor etwaigen Regressen zu schützen. Das wird super. Im Gesetz heisst es ja auch nebulös, dass "qualifiziertes Personal" in den Servicestellen sitzen soll, die den Patienten einen Termin in "zumutbarer Entfernung". Was "qualifiziert" in diesem Zusammenhang sein soll, weiss man noch nicht. Und was eine "zumutbare Entfernung" darstellt auch noch nicht- könnte mir vorstellen, dass in Mc Pomm eine ganz andere zumutbare Entfernung rauskommt, als im Rheinland.

    Die Daten, wie viele und wie lange Patienten du gesehen und behandelt hast, erhebt die Abrechnungssoftware. Dummerweise nimmt die Software auch Plausibilitätskontrollen vor, die mit der Realität mal kollidieren- es wird dann einfach rechnerisch unterstellt, dass dein Tag anscheinend mehr als 24 Stunden hat, wenn die kummulierte Behandlungszeit zu lange ist (weil einfach eine gewisse Behandlungsdauer angenommen wird). Dann kommt auch schnell mal eine Prüfung ins Haus. Den Umstand, dass man auch mal einfach die Kontaktzeit kürzer hält und die Taktzahl hochtreibt, wenn der Laden brennt- kommt den Bürokraten nicht in den Sinn.

    Du *musst* übrigens mind. 20 h in der Woche der Patientenversorgung zur Verfügung stehen, ich weiss nicht, ob einige KVen strengere Vorgaben machen. Aber dafür musst du seit einigen Jahren nicht mehr im gleichen Ort deiner Praxis wohnen (wie vorher vorgeschrieben). Im Zweifel musst du aber innerhalb von 30 min vor Ort sein können. Praxis auf dem platten Land und wohnen in der City ist nicht mal so eben möglich.

    Wirtschaftlich gesehen "musst" du ja mindestens so viel Umsatz machen, dass du deine Miete, Strom, Angestellte, Versicherungen etc. bezahlen kannst- wie viele (Kassen-) Patienten das sind, muss man im Einzelfall mal durchrechnen. Die Quartalspauschale pro Patient für Augenärzte im KV Bereich Nordrhein liegt bei unter 15 Euro (IM QUARTAL!!). Bei so niedrigen Sätzen müssen schon so einige angesehen werden- das Problem: wenn man die durchschnittlichen Fallzahlen seiner Facharztgruppe nach oben überschreitet (also Beispielsweise 1500 Patienten im Quartal ansieht anstatt 1200), wird jeder Patient darüber mit 90% Abschlag vergütet. D.h. du bekommst weniger als 1,50 Euro pro Patient...
    De facto ist es aber so, dass kein Mensch weiss, wie viel Euro du konkret bekommst zum Augenblick der Behandlung- du bekommst ja zunächst nur "Punkte" gutgeschrieben, wie viele Cent der einzelne Punkt dann im nachhinein Wert ist, steht erst einige Monate nach Quartalsende fest... Kafka hätte es nicht besser machen können.

    Und wie ich es im Eingangsposting schon geschrieben hatte: die Bedarfsplanung ist teilweise Jahrzehnte alt- vor einigen Jahren hätte es noch niemand ahnen können, dass es mal eine intravitreale Anti- VEGF Therapie gegen die exsudative AMD geben würde. Das sind mal eben pro Woche 30-40 Patienten, die mal eben extra kontrolliert werden müssen... aber die Abrechnungsmodalitäten werden dem Fortschritt einfach nicht gerecht. Die Leitlinien von DOG und retinologischer Gesellschaft geben auch die Kontrollintervalle vor- da kann man nicht einfach sagen, "Nö- keine Zeit dafür. Bude voll. Sehen uns zur nächsten Injektion".



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  3. #13
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
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    Ich ruf glaub ich Heiligabend nachts den Schlüsselnotdienst. Wenn der da ist, sag ich, er bekommt von mir jetzt Punkte dafür. Und dann ruf ich ihn am 2. Weihnachtstag und an Silvester noch mal. Dann natürlich ohne Punkte, denn die Tür ist ja schonmal geöffnet worden in diesem Quartal.
    Am Ende des Quartals sag ich ihm, was ein Punkt wert ist, ziehe ihm aber, weil er zu viele Türen geöffnet hat, nochmal einen dann noch zu beschliessenden Satz ab.

    Und wenn ich ihm DAS vorher sage, vermute ich ganz stark, dass ich Weihnachten vor der Haustür verbringen darf.



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  4. #14
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    Zitat Zitat von Sebastian1 Beitrag anzeigen
    Ich ruf glaub ich Heiligabend nachts den Schlüsselnotdienst. Wenn der da ist, sag ich, er bekommt von mir jetzt Punkte dafür. Und dann ruf ich ihn am 2. Weihnachtstag und an Silvester noch mal. Dann natürlich ohne Punkte, denn die Tür ist ja schonmal geöffnet worden in diesem Quartal.
    Am Ende des Quartals sag ich ihm, was ein Punkt wert ist, ziehe ihm aber, weil er zu viele Türen geöffnet hat, nochmal einen dann noch zu beschliessenden Satz ab.

    Und wenn ich ihm DAS vorher sage, vermute ich ganz stark, dass ich Weihnachten vor der Haustür verbringen darf.
    Du kannst ja mal an seine Mitmenschlichkeit appellieren, und daran, dass er den Beruf ja wohl zum Nutzen der in Not geratenen ergriffen hat! Gerade - aber nicht nur- an Weihnachten! Und dann holst du die Moralkeule raus und setzt zum Finishing Move noch den "Eid des Schlüsseldienstes" an

    Wenn das nicht klappt, kannst du es ja mal mit Diffamierung versuchen- von wegen gierige Schlüsseldientler, die nur an ihr Geld, aber nicht an die armen Notleidenden denken, eh alle korrupt sind und ihre dicken Autos zum Golf spazieren wollen, ohne "richtig zu arbeiten"



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  5. #15
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    Zitat Zitat von Thomas24 Beitrag anzeigen
    Der Patient erhält das Recht auf eine "zweite Meinung" vor elektiven Eingriffen. Natürlich auf Kassenkosten, und der Arzt muss unaufgefordert mindestens 10 Tage vor dem Eingriff darauf hinweisen (natürlich ordentlich deutsch- d.h. mündlich UND schriftlich dokumentiert).
    Ja das wird in der Tat spassig! Dieses ganze total verkorkste System ist irgendwie wie ein gordischer Knoten und von Reform zu Reform wird es absurder.



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