Nein, ich habe eher gesagt dass ich nicht darauf angewiesen bin da zu bleiben - aber wenn es mir gefallen sollte nach dem Jahr, dann ist es eine Überlegung wert.
Was bedeutet "Anprobiere"?
Wie steht es um die (dauerhafte) Arbeitserlaubnis / Aufenthaltsgenehmigung als EU-Bürger in der Schweiz? Quellen v.a. zu dem Thema.
Anprobiere= Probleme. Das war das Autocorrect meines IPads. Sorry
Wenn dein Arbeitsvertrag auf 1 Jahr befristet ist bekommst du entweder eine L-Bewilligung (gilt für ein Jahr) oder wenn du Glück hast gleich eine B-Bewilligung (gilt für 5 Jahre).
Nach 5 Jahren kann man eine dauerhafte Niederlassung (C-Bewilligung) beantragen und sich je nach Gemeinde im Schnitt nach 12 Jahren einbürgern lassen (erhält also den schönen roten Pass).
Stimmt nicht...mittlerweile kann man nach 10 Jahren sich einbürgern lassen, was allerdings mit einem Test und einem Haufen Geld verbunden ist. Und dass nur um Abstimmen bzw Wählen zu können...ansonsten kann man ja nicht mehr als mit der C-Bewilligung. Man muss halt auch wissen, dass man halt die ersten fünf Jahre Quellensteuern zahlt und danach immer eine Steuererklärung machen muss. Die Steuern werden dann nimmer vom Gehalt abgezogen und man muss das Geld selbst zur Seite packen. Wenn du als Quellenbesteuerte jedoch eine bestimmte Grenze überschreitest, dann musst du dort auch eine Steuererklärung machen.
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