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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    wollt ihr die zitze? Avatar von ledoell
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    naja, das Blöde ist halt, dass man sich auch nie wirklich auf das verlassen kann, was LPA und Uni erzählen.

    Es gibt z.B. ein PDF mit den Anforderungen für die Chirurgie-Äquivalenzbescheinigung. Da steht z.B., dass ein konkreter Lehrplan für die PJ/Studentenausbildung vorliegen muss. Das ist natürlich ein absoluter Witz, selbst und insbesondere an deutschen Krankenhäusern fällt der Unterricht ja ständig aus bzw. wird kurzfristig umorganisiert. Die Dame von der Uni klang am Telefon dann so, als wäre das mit dem Unterrichtsplan nicht so wirklich wichtig...aber warum schreiben sie es dann da hin? Woher soll ich denn wissen, welche der anderen Anforderungen dann vielleicht inoffiziell auch nicht ganz so wichtig sind? Und welche der Anforderungen dann im Gegenzug bis auf die fünfte Nachkommastelle überprüft werden? Dass die Sekretärin mir am Telefon so durch die Blume gesagt hat, dass das schon irgendwie in Ordnung geht, hilft mir im Zweifelsfall leider gar nichts....wenn ich Pech habe sitzt da dann im Herbst jemand anders und meint, das alles haarklein abhaken zu müssen und dann bin ich ggf. der Depp. Wäre leider nicht das erste Mal, dass die Univerwaltung mir unverschuldet das Leben schwer macht....

    Daher hätte ich halt auf jeden Fall vorher gerne unmissverständlich schwarz auf weiß, dass alle Bedingungen für die Anrechnung erfüllt sind. Selbst einfach ein Dokument zu erstellen und das dann unterschreiben zu lassen, kommt mir zwar auch irgendwie etwas ...zweifelhaft... vor, aber ich hab das der Verwaltung in Moshi jetzt mal vorgeschlagen...ich hoffe, dass die sich darauf einlassen und dass das der Uni bzw. dem LPA dann reicht.

    danke für eure Tipps!
    leider geil



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  2. #7
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    Das ist ganz schön viel Aufwand bei euch. Hier wird in ständiger Verwaltungspraxis die Äquivalenz des PJ als gegeben angesehen sofern das Krankenhaus auf der Liste des LPA NRW ist. Soweit mir bekannt ist erfolgt das auf Basis eines Beschlusses aller Landesprüfungsämter. Daher sollte das auch in deinem Bundesland so sein. Schreibe dem Landesprüfungsamt und erfrage losgelöst von deinem Einzelfall, ob sich die Anerkennung generell nach der Liste des LPA NRW richtet. Ist das der Fall wiederhole das Schreiben, nun bezogen auf deinen Einzelfall, unter Beifügung der Antwort des LPA, an den Fachvertreter deiner Uni. Im Regelfall wird die Gleichwertigkeit zugesagt werden, wenn das LPA die als gegeben ansieht.
    Zitat Zitat von Evil
    Im Zweifel ist für einen Kardiologen eine Koro immer indiziert.



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  3. #8
    wollt ihr die zitze? Avatar von ledoell
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    ja, hab beim LPA jetzt schon per Mail nach einer solchen Liste gefragt (noch keine Antwort wegen Feiertag). Allerdings hab ich von einer entsprechenden Liste noch nie gehört und die Dame von der Uni hat so was auch nicht erwähnt...komisch auch, dass sich die LPAs gerade bei dieser Frage bundesweit geeinigt haben sollen (das wäre ja eine der ganz wenigen Bestimmungen im PJ, die bundesweit einheitlich wäre).

    wenn ich die ganzen Bestimmungen richtig verstehe, ist es doch aber ohnehin so, dass zunächst die UNI (in Gestalt des Lehrbeauftragten für Chirurgie) die Gleichwertigkeit des Auslands-Tertials bescheinigen muss und das LPA dann aufgrund eben dieser Äquivalenzbescheinigung das Tertial anrechnet...dann müsste doch aber eigentlich die UNI eine solche Liste haben....und nicht das LPA?!
    leider geil



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  4. #9
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    Wirklich formell geeinigt hat man sich nicht. Es gibt lediglich eine Übereinkunft in der Verwaltungspraxis diese Liste anzuwenden. Im hiesigen LPA wird regelhaft so verfahren.

    Formell ist es so wie Du es beschreibst nur bietet es sich an das Verfahren für sich selbst zu vereinfachen. Diese Liste ist in der Welt und damit hat ein Landesprüfungsamt als zuständige staatliche Stelle aufgrund einer Anerkennung durch einen Fachverantwortlichen, der dieses Procedere bereits abgezeichnet und als gleichwertig anerkannt hat, einem Antragsteller ebenfalls die Gleichwertigkeit anerkannt. Warum sollte der Fachverantwortliche von der Beurteilung des LPA abweichen, wenn dieses bestätigt die Liste anzuwenden und das von dir avisierte Krankenhaus darauf steht?

    Nachtrag: Wir sind in Deutschland. Eine offizielle briefliche Antwort einer Behörde hat weit mehr Wirkung als ein E-Mailausdruck...
    Zitat Zitat von Evil
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  5. #10
    wollt ihr die zitze? Avatar von ledoell
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    danke für die Liste, die kann ich bei meinem LPA in der Tat nirgends finden.

    Es ergäbe natürlich durchaus irgendwo Sinn, dass Amt A etwas anerkennt, was Amt B bereits geprüft und anerkannt hat. Aber gerade weil wir eben in Deutschland sind und hier grade in Bildungsfragen jedes Bundesland auf seiner exklusiven Rechthaberei besteht, könnte ich mir durchaus vorstellen, dass es Amt A im Zweifelsfall nicht wirklich interessiert, was Amt B anerkannt oder nicht anerkannt hat....und auch Professoren der Medizin (Lehrbeauftragter der Uni) sind ja in gewisser Weise bekannt dafür, dass sie selbst stets die alleingültige und korrekte Auffassung vertreten. Der "gesunde Menschenverstand" sagt mir natürlich auch, dass das eigentlich alles kein großes Ding sein sollte...aber nach dieser Logik funktionieren deutsche Behörden/Unis halt nicht.

    danke nochmal für die Infos, werde mal bei der Verwaltung hier diesbezüglich nachhaken.
    leider geil



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