Hallo,
habe gerade gelesen, dass es eine Gehaltsobergrenze gibt für das PJ im Ausland. Ich plane gerade ein PJ-Tertial in der Schweiz zu machen und da sind ja Gehälter bzw. Aufwandsentschädigungen von >1000 CHF durchaus üblich. Und das PJ wird ja offiziell nur anerkannt, wenn das Gehalt nicht oberhalb der Obergrenze liegt...
Wie geht ihr damit um? Was habt ihr für Erfahrungen gemacht und was ratet ihr mir?
Soll ich einfach darauf spekulieren, dass das Landesprüfungsamt sich nicht beim Finanzamt informiert, wie viele Steuern ich durch mein Auslands-PJ-Gehalt verrichte, weil so müsste man ja durchaus das PJ-Gehalt recherchieren können...
Viele Grüße