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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
    Mitglied seit
    24.01.2009
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    Bauschamane
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    16.362
    Du warst also auch nicht im Kurs "Hellsehen für Anfänger"?
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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  2. #12
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
    Mitglied seit
    04.04.2003
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    Oche -> Kölle
    Beiträge
    30.693
    War ausgebucht. Sorry



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  3. #13
    Pillenfee Avatar von Phosphorsalzperle
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    20.01.2014
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    Hängematte
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    837
    Zitat Zitat von Brutus Beitrag anzeigen
    Aber solange selbst in der Apothekerriege nicht einmal klar ist, was jetzt alles auf einen Stempel gehört, und ob es überhaupt ein Stempel sein muss, und ob einzelne regionale Übereinkünfte zwischen KV und Apothekerverbänden ggf. zu Retaxierungen führen, solange kann ich mich zwar informieren, aber selbst das löst ja nicht Eure Probleme...
    Ich habe vor einer Woche die PZ gelesen und dort war schon ziemlich klar aufgelistet, was der Stempel enthalten muss.
    - Behandelnder Arzt
    - Facharztbezeichnung
    - Adresse
    - Telefonummer
    Erschien mir nun nicht als so unklar. Was ist dir denn nicht klar, Brutus?
    Ich glaube, dass es besonders Gemeinschaftspraxen oder Kliniken betrifft, bei denen der behandelnde Arzt nicht kenntlich ist. Bei Nachfragen ist das natürlich extrem doof.
    Aufstehen, Krone richten, weiter machen!



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  4. #14
    Emotionaler Fliegenpilz Avatar von Minoo
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    24.01.2014
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    847
    Zitat Zitat von cavalorn Beitrag anzeigen
    Ganz einfache Lösung 1: Apotheker nimmt keine unvollständigen/fehlerhaften Verordnungen mehr an --> Patient leidet drunter
    Ganz einfache Lösung 2: Die Kasse retaxiert nicht beim Apotheker sondern stellt Regress direkt an den Arzt --> spätestens dann würdest Du dich eigenständig über die aktuell gültigen Gesetze und Verordnungen informieren
    So einfach ist es leider nicht.
    zu Lösung eins: Das macht kein Apotheker, weil er sich damit selbst ins Bein schneidet. Der Kunde ist König. Fertig aus.
    zu Lösung 2: die Kasse geht immer erst den Weg über den Apotheker, der muss dann erstmal blechen oder sehr lange auf sein Geld warten. Wäre einfach, aber nicht sehr galant.

    Also läuft es wohl doch wieder darauf hinaus, dass der Apotheker dem Arzt etwas Nachhilfe in Sachen neue Rechtsvorschriften geben muss. Dazu haben wir zwar auch keine Zeit, aber danach fragt ja keiner.
    "Kunstwerke bleiben nur hängen, wenn sie aus dem Rahmen fallen"



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  5. #15
    Göttingen Registrierter Benutzer
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    29.08.2008
    Semester:
    5. WBJ
    Beiträge
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    Stehen solche Änderungen echt nicht im Ärzteblatt etc.?



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