Du warst also auch nicht im Kurs "Hellsehen für Anfänger"?
Du warst also auch nicht im Kurs "Hellsehen für Anfänger"?
This above all: to thine own self be true,
And it must follow, as the night the day,
Thou canst not then be false to any man.
Hamlet, Act I, Scene 3
Ich habe vor einer Woche die PZ gelesen und dort war schon ziemlich klar aufgelistet, was der Stempel enthalten muss.
- Behandelnder Arzt
- Facharztbezeichnung
- Adresse
- Telefonummer
Erschien mir nun nicht als so unklar. Was ist dir denn nicht klar, Brutus?
Ich glaube, dass es besonders Gemeinschaftspraxen oder Kliniken betrifft, bei denen der behandelnde Arzt nicht kenntlich ist. Bei Nachfragen ist das natürlich extrem doof.
Aufstehen, Krone richten, weiter machen!
So einfach ist es leider nicht.
zu Lösung eins: Das macht kein Apotheker, weil er sich damit selbst ins Bein schneidet. Der Kunde ist König. Fertig aus.
zu Lösung 2: die Kasse geht immer erst den Weg über den Apotheker, der muss dann erstmal blechen oder sehr lange auf sein Geld warten. Wäre einfach, aber nicht sehr galant.
Also läuft es wohl doch wieder darauf hinaus, dass der Apotheker dem Arzt etwas Nachhilfe in Sachen neue Rechtsvorschriften geben muss. Dazu haben wir zwar auch keine Zeit, aber danach fragt ja keiner.
"Kunstwerke bleiben nur hängen, wenn sie aus dem Rahmen fallen"
Stehen solche Änderungen echt nicht im Ärzteblatt etc.?