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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
    Mitglied seit
    24.01.2009
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    Bauschamane
    Beiträge
    16.362
    Doch- aber die kamen jetzt erst. Das war ja das Problem.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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  2. #17
    Emotionaler Fliegenpilz Avatar von Minoo
    Mitglied seit
    24.01.2014
    Ort
    Kiel
    Beiträge
    847
    mache dir nichts draus. Ich habe auch erst in der Bravo danach gesucht...

    man muss sich dazu natürlich die Arbeit machen, diese Zeitschriften in die Hand zu nehmen, aufzublättern und ah...wichtige Dinge zu lesen. Das hilft enorm
    "Kunstwerke bleiben nur hängen, wenn sie aus dem Rahmen fallen"



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  3. #18
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
    Mitglied seit
    12.09.2002
    Ort
    Jeg arbejder hjemmefra.
    Beiträge
    38.375
    Wie du siehst, EVT, stehen sie nur zu spät drin und dann auch noch nicht in jeder Ausgabe.

    Wegen jedem Blödfug wird man von Ärztekammer und Co angeschrieben, nur wirklich Wichtiges teilen einem die Behörden nicht mit. Und Pharma-Zeitungen bekommt man als Arzt halt nicht in die Hand.

    Ich habe netterweise einen Berufsverband, der über so etwas früh genug informiert. Und ich habe inzwischen (auch weil ich beruflich sehr auf aktuelles Wissen angewiesen bin), diverse Newsletter von sämtlichen öffentlichen Organen abonniert, um sowas nicht zu verpassen. Auch wenn mich Arzneimittelverordnungen konkret nicht mehr wirklich betreffen.

    Meine Kristallkugel ist leider seit Monaten defekt und der Hellseherkurs hat mir nix gebracht.

    Ist dennoch ärgerlich. Und Apotheker, die dann den Großkotz raushängen lassen statt einfach mal freundlich auf den Fehler hinzuweisen, kann ich auch grad gar nicht leiden. Die machen nämlich auch Fehler und fänden es bestimmt dann gaaaanz toll, wenn sich der Arzt hinstellt und sagt "Ällebätsch... ist doch nicht MEIN Problem, dass du dich nicht informiert hast. Sieh halt zu, wie du klarkommst.". So stelle ich mir Zusammenarbeit im Medizinsektor vor...

    @Minoo: Leider kann man als Arzt sich noch so bemühen... Zeitungen von Pharmazeuten bekommt man nicht in die Hand mal eben so Und unsere Ärzteblätter waren zu spät dran.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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  4. #19
    Administrator Avatar von Brutus
    Mitglied seit
    17.01.2011
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    Bochum
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    Facharzt
    Beiträge
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    Zitat Zitat von Phosphorsalzperle Beitrag anzeigen
    Was ist dir denn nicht klar, Brutus?
    Mir? Naja, ich hab mir die AMVV durchgelesen, habe nix neues gefunden, und abgehakt.
    Aus Interesse aber mal ein bißchen im Netz gesucht und z.B. folgendes gefunden:
    Ich habe vom HAV eben die Information erhalten, dass das Ergänzen der Rezepte mit Vornamen, Arztbezeichnung und Telefonnummer ohne Gegenzeichnen des Arztes erfolgen darf.
    Die einen sagen, es geht ohne Gegenzeichnen, die anderen sagen, es muss gegengezeichnet werden.
    Was stimmt? Wer hat das Sagen? Und welche Aussage ist verbindlich?
    Im Endeffekt gilt dann wahrscheinlich: in dubio pro GKV
    [...]
    Ich bin eben die AMVV im Wilson/Blanke durchgegangen. Da gibt es eine Fußnote 4. Dort steht, was wir korrigieren oder ergänzen dürfen. Name, Vorname, Telefonnummer im Abs.1 Satz 1 gehören danach nicht dazu.
    Die Aussage des HAV, die ich auch bekommen habe, kann ich deshalb nicht nachvollziehen.
    Und, wenn andere Verbände das anders sehen, verstehe ich das schon gar nicht.
    Ein einheitlicher Weg durch dieses Bürokratiechaos wäre auch nicht schlecht.
    [...]
    Habe beim HAV nachgefragt auf welcher Grundlage die Auskunft, dass wir ergänzen können zustande gekommen ist. Hier die Antwort des HAV: "die Regelungen sind in der AMVV verankert, deshalb können Sie in den Arzneilieferungsverträgen hierzu keine Regelung finden.
    Nach unserer Auffassung können sie diese Angaben in der Apotheke ergänzen."
    [...]
    Die Angaben auf dem Rezept, die sich aus § 2 (1) AMVV ergeben, gehören nach § 2 (6) AMVV nicht zu den Angaben, die der Apotheker ergänzen darf...
    Für die ganze Diskussion guckst Du hier:
    http://www.apotheke-adhoc.de/nachric...=0%3Ftx_ttnews[ttnews]%3D23436%3Ft%3D1&cHash=fbdb64cb01c47d97489c58e8a5a 122e5
    I'm a very stable genius!



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  5. #20
    Registrierter Benutzer Avatar von Lissminder
    Mitglied seit
    20.01.2014
    Beiträge
    766
    Zitat Zitat von Feuerblick Beitrag anzeigen

    Ist dennoch ärgerlich. Und Apotheker, die dann den Großkotz raushängen lassen statt einfach mal freundlich auf den Fehler hinzuweisen, kann ich auch grad gar nicht leiden.
    Ich bin da ganz d'accord, dass wir nicht gegeneinander, sondern miteinander arbeiten sollen. Von meiner Apotheke kann ich nur sagen, dass wir ziemlich freundlich waren und auch immer wieder genau erklärt, warum wir nun so einen Aufstand wegen einer vergessenen Telefonnummer machen müssen. Es kam nur leider verstärkt vor, dass am anderen Ende der Leitung nur angenervte und patzige Kommentare zurück kamen, weil wir gefühlt die 100 ste Apotheke waren, die anrief.
    Wie macht man es also besser? Im Grunde sind beide Seiten genervt und jeder lässt es am anderen aus...wir müssen uns da alle mehr zusammenreißen.
    Vollzeit-PhiP



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