Moin Moin,
ich hatte gerade wieder eine Kundin vor mit stehen, die mich auf eine seltsame OTC-Regelung gestoßen hat.
Und zwar ging es dabei Kadefungin. Dieses Präparat gibt es frei verkäuflich als 3er Kombi ( 3 vaginaltabletten und 20g Creme, sowie als verschreibungspflichtige 6er Kombination entsprechend mit 6 Tabletten und auch 20g creme.
Schaut man sich die Wirkstoffkonzentration des Clotrimazols an, so ist die 3 er Packung doppelt so hoch dosiert als das rezeptpflichtige Präparat. Wie kann man denn eine höhere Dosis als OTC freigeben als die verschreibungspflichtige?
Habt ihre Erklärungen dafür?