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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Emotionaler Fliegenpilz Avatar von Minoo
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    Moin Moin,

    ich hatte gerade wieder eine Kundin vor mit stehen, die mich auf eine seltsame OTC-Regelung gestoßen hat.
    Und zwar ging es dabei Kadefungin. Dieses Präparat gibt es frei verkäuflich als 3er Kombi ( 3 vaginaltabletten und 20g Creme, sowie als verschreibungspflichtige 6er Kombination entsprechend mit 6 Tabletten und auch 20g creme.
    Schaut man sich die Wirkstoffkonzentration des Clotrimazols an, so ist die 3 er Packung doppelt so hoch dosiert als das rezeptpflichtige Präparat. Wie kann man denn eine höhere Dosis als OTC freigeben als die verschreibungspflichtige?

    Habt ihre Erklärungen dafür?
    "Kunstwerke bleiben nur hängen, wenn sie aus dem Rahmen fallen"



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  2. #2
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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  3. #3
    Emotionaler Fliegenpilz Avatar von Minoo
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    Upps, Ja und Nein....ich erinnere mich jetzt, dass ich damals schon vor der gleichen Frage stand.
    Ändert aber nichts daran, dass ich noch keine zufriedenstellende Antwort darauf gefunden habe.
    Und nun hat mich konkret eine Kundin gefragt. Mich stört es dann immer sehr, wenn ich keine Antwort darauf habe.
    Mir ist auch schon klar, dass ein Hersteller über die Verschreibungspflicht frei entscheiden kann. Darum gibt es z.B auch bei Pantoprazol das gleiche Medikament als OTC und nicht-OTC.
    Bei Kadefungin handelt es sich aber um den selben Hersteller???
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  4. #4
    Emotionaler Fliegenpilz Avatar von Minoo
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    * keine Doppel-posts, sorry*
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  5. #5
    Registrierter Benutzer
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    Ich würde mal sagen, dass dies - wie vieles in der Apotheke - keinen streng logischen Grund hat.

    Der Rx-Status führt halt dazu, dass es überhaupt zu Lasten der GKV verschrieben werden kann (von Kindern einmal abgesehen). Dies wird vermutlich der Grund für diesen scheinbaren Widerspruch sein.



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