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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    entweder bin ich zu blöd zum lesen oder aber das steht da wirklich nicht drin...
    http://www.gesetze-im-internet.de/z_...000370955.html



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  2. #7
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    Schau dir mal §58 an.Da wird definiert, wie die Endnote berechnet wird.
    Ist aber etwas komplizierter, man muss auch die Paragraphen davor, über die einzelnen Prüfungsabschnitte mit beachten.



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  3. #8
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    Ah, okay! Vielen Dank, ich hatte es echt überlesen, weil ich nach irgendwas mit Zahlen gesucht hatte

    Es wird für die Prüfungsabschnitte Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten, Chirurgie, Zahnerhaltungskunde und Zahnersatzkunde je das Fünffache, für die Prüfungsabschnitte Allgemeine Pathologie und pathologische Anatomie, Kieferorthopädie und Innere Medizin das Dreifache, für den Prüfungsabschnitt Hygiene das Zweifache und für die Prüfungsabschnitte Pharmakologie, Haut- und Geschlechtskrankheiten und Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten das Einfache der Zahlen eingesetzt, die dem Urteil für jeden Prüfungsabschnitt nach § 13 bzw. § 52 Abs. 3 zugrundeliegen. Die Summe der so gewonnenen Zahlen ergibt das Gesamtergebnis, das bei Summen unter 51 "sehr gut", von 51 bis unter 85 "gut" und von 85 ab "befriedigend" lautet. Muß der Kandidat auch nur in einem Prüfungsabschnitt eine Wiederholungsprüfung ablegen, so kann das Gesamtergebnis höchstens "gut" lauten.



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  4. #9
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    Zitat Zitat von Rynca Beitrag anzeigen
    Steht in der AO.
    Haha, an die hält sich nur niemand. Hat sonst noch jemand 4 Chirurgieprüfungen, die 1,25-Fach zählen statt einer 5-Fach-Chirurgieprüfung?



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  5. #10
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    Lies dir mal §48 durch. Da ist definiert aus welchen Teilprüfungen und wie sich die Prüfung im Fach Chirurgie zusammensetzt.
    Sind eigentlich drei Teilbereiche, 2mal 2tägig und einmal 1 Tag.



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