Hallo!
Ich habe jetzt die ersten beiden Semester in Zahnmedizin an der RWTH in Aachen hinter mir. Also im Sinne von vergangener Zeit; leider nicht im Sinne von gemachten Scheinen. Da mir da einige Leute so einiges erzählt haben, hätte ich da doch mal ein paar Fragen, was Prüfungsversuche angeht. Da gibt es ja das böse Wort vom "endgültigen Nichtbestehen" = Exmatrikulation.
Ich habe mir dann mal die Prüfungsordnung durchgelesen, die steht ja hier:
https://www.rwth-aachen.de/global/sh...aaaaaaaaaenihv
Da finde ich dann auf Seite 9 u.a.:
- Praktikum Chemie für Zahnmedizinerinnen und Zahnmediziner
- Praktikum Physik für Zahnmedizinerinnen und Zahnmediziner I-II
- Vorlesung Zoologie (Biologie) für Zahnmediznerinnen und Zahnmediziner
Und daneben steht: "Bestandteile der Naturwissenschaftlchen Vorprüfung (NVP)".
Bei allen drei Veranstaltungen wird ja am Ende eine Klausur geschrieben.
Was ich jetzt irgendwie nicht verstanden habe:
Wenn ich die Klausuren alle drei geschrieben habe, habe ich dann damit die NVP bestanden?
Oder muss ich erst mal diese drei Klausuren bestehen und danach findet separat eine NVP statt?
Verwirrt bin.
Was ist denn, wenn ich jetzt eine der drei Klausuren nicht bestehe? Muss ich dann die Vorlesung nochmal besuchen? Oder kann ich einfach nochmal die Klausur schreiben? Ich höre immer etwas von einer begrenzten Zahl von Versuchen.
(Tut mir leid, wenn das eine dumme Frage ist. Würde es nur gerne gut verstehen. Und würde vor allem gerne verstehen, wo ich das auch nachlesen kann.)
E.