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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo!

    Ich habe jetzt die ersten beiden Semester in Zahnmedizin an der RWTH in Aachen hinter mir. Also im Sinne von vergangener Zeit; leider nicht im Sinne von gemachten Scheinen. Da mir da einige Leute so einiges erzählt haben, hätte ich da doch mal ein paar Fragen, was Prüfungsversuche angeht. Da gibt es ja das böse Wort vom "endgültigen Nichtbestehen" = Exmatrikulation.

    Ich habe mir dann mal die Prüfungsordnung durchgelesen, die steht ja hier:

    https://www.rwth-aachen.de/global/sh...aaaaaaaaaenihv

    Da finde ich dann auf Seite 9 u.a.:

    • Praktikum Chemie für Zahnmedizinerinnen und Zahnmediziner
    • Praktikum Physik für Zahnmedizinerinnen und Zahnmediziner I-II
    • Vorlesung Zoologie (Biologie) für Zahnmediznerinnen und Zahnmediziner


    Und daneben steht: "Bestandteile der Naturwissenschaftlchen Vorprüfung (NVP)".

    Bei allen drei Veranstaltungen wird ja am Ende eine Klausur geschrieben.

    Was ich jetzt irgendwie nicht verstanden habe:

    Wenn ich die Klausuren alle drei geschrieben habe, habe ich dann damit die NVP bestanden?

    Oder muss ich erst mal diese drei Klausuren bestehen und danach findet separat eine NVP statt?

    Verwirrt bin.

    Was ist denn, wenn ich jetzt eine der drei Klausuren nicht bestehe? Muss ich dann die Vorlesung nochmal besuchen? Oder kann ich einfach nochmal die Klausur schreiben? Ich höre immer etwas von einer begrenzten Zahl von Versuchen.

    (Tut mir leid, wenn das eine dumme Frage ist. Würde es nur gerne gut verstehen. Und würde vor allem gerne verstehen, wo ich das auch nachlesen kann.)

    E.



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  2. #2
    Registrierter Benutzer Avatar von baugruen
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    hi ernstwegner,
    also es ist richtig, du musst in den drei von dir genannten fächern eine klausur schreiben. das ist aber noch nicht die naturwissenschaftliche vorprüfung oder "vorphysikum", was der geläufigere name ist. das ist dann jeweils nocheinmal eine mündliche prüfung pro fach.
    dass du endgültig etwas nicht bestanden hast, geht nicht so schnell. meistens ist es so, dass die klausuren eine relativ zeitnahen nachschreibetermin haben, sodass du oft noch am vorphysikum im gleichen semester teilnehmen kannst. wenn du den zweiten versuch auch versiebst, musst du meist ein semester warten, bis du das vorphysikum machen kannst (was nicht so schlimm ist, da du trotzdem die nächsten kurse machen darfst bis zum physikum)
    in meiner erinnerung war es so, dass man die klausuren in physik, chemie und bio so oft wiederholen durfte, wie man wollte



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  3. #3
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    n meiner erinnerung war es so, dass man die klausuren in physik, chemie und bio so oft wiederholen durfte, wie man wollte
    So einfach ist es dann doch nicht. Die genaue Anzahl von Nachschreibeversuchen ist schon irgendwo in der Kursordnung festgeschrieben. Aber du hast insofern Recht, als dass die Unis das manchmal großzügig auslegen und man da auch mal einen versiebten Versuch nicht sofort auf sein "Konto" geschrieben bekommt. Ich hab jedenfalls noch nie von jemandem gehört, dass er wegen einer dieser drei Klausuren exmatrikuliert worden wäre.



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  4. #4
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    Danke erstmal für alle Eure Antworten.

    Ihr bestätigt mir hier das was ich beim Recherchieren auch vorher schon herausgefunden habe, nämlich dass es da offenbar seeehr viele *Meinungen* gibt, aber nur wenig persönliche Erfahrungen oder aber eben sogar konkrete Dokumente. Ich keine, es fällt mir irgendwie schwer zu glauben, dass solche doch nicht ganz unwichtigen Sachen nirgendwo nachzulesen sind, sondern man sich da auf Gerüchte verlassen muss oder halt mal sehen soll, was passiert, nach dem Motto: Wenn der Exmatrikulationsbescheid kommt, dann merkst Du das schon.

    Zitat Zitat von jan_mediklin Beitrag anzeigen
    So einfach ist es dann doch nicht. Die genaue Anzahl von Nachschreibeversuchen ist schon irgendwo in der Kursordnung festgeschrieben. Aber du hast insofern Recht, als dass die Unis das manchmal großzügig auslegen und man da auch mal einen versiebten Versuch nicht sofort auf sein "Konto" geschrieben bekommt. Ich hab jedenfalls noch nie von jemandem gehört, dass er wegen einer dieser drei Klausuren exmatrikuliert worden wäre.
    Dann guck mal hier:

    http://www.medi-learn.de/foren/showthread.php?t=27456

    Ist Kursordnung = Studienordnung?

    Die relevante (für Aachen) habe ich ja oben verlinkt. Da ist aber der §9 (Wiederholung) sehr dünn und außerdem verstehe ich den in Bezug auf die NVP.

    (Nein, ich studiere nicht im Nebenfach Jura, aber man möchte doch ein wenig verstehen, welche Gefahren einem da im Studium drohen. Man investiert ja schließlich eine Menge Lebenszeit und auch nicht unwesentlich Geld und möchte dann nicht rausfliegen weil man sich da auch eine falsche Information verlassen hat, die vielleicht an einer andere Uni richtig gewesen wäre ...)



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  5. #5
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    Dein verlinkter Beitrag überrascht mich schon etwas. Ich habe selbst noch nie gehört, dass man weniger als 2 Wiederholungsversuche für irgendeine Prüfung hat. Aber wenn die Person es so schreibt, wird es wohl so gewesen sein. Ich kenne einige, die in manchen Klausuren ihren letzten Versuch hatten; die wurden aber alle vorher zu einem Beratungsgespräch beim Studiendekan geladen. Also so schnell geht das meiner Meinung nach immer noch nicht, dass man ratzfatz exmatrikuliert wird. Es sei denn, an irgendwelchen Unis ist das Studium extrem schlecht organisiert... Moment... Jetzt ergibt es doch Sinn...



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