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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
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    Zitat Zitat von Relaxometrie Beitrag anzeigen
    Jetzt ist es ja einfach, eine Meinung zu haben, da wir nicht in der Verantwortung stehen. Aber ich würde "natürlich" angeben. Dem Geschehen liegt ja ursprünglich kein Unfall, sondern eine Erkrankung zugrunde. Und sowohl die Erkrankung, als auch eine ähnliche Komplikation, wie die, die jetzt wohl todesursächlich war, sind durch Arztbriefe dokumentiert. Nach dem, wie Du es hier beschreibst, halte ich eine Tötung durch Angehörige für äußerst unwahrscheinlich.
    Also: natürlicher Tod.
    Naja, wenn nicht die Erkrankung per se sondern eine postoperative Komplikation ursächlich wäre, wäre das nicht natürlich. Das sagt ja nichts aus über "schuldhaft" oder "schicksalhaft" oder "fremdverschulden". Von daher kann ich mich mit "natürlich" keinesfalls anfreunden. Man kann damit im Übrigen - wohlmeinend - bei bestehenden Unfallversicherungen den Angehörigen einen Bärendienst erweisen...



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  2. #7
    the day after
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    Ungeklärt deshalb, weil man nicht weiß warum es blutete - aber durch die direkte Vorgeschichte ein Zusammenhang mit der PEG-Anlage nicht ausgeschlossen werden kann.
    Es geht doch nicht darum, ob der Angehörige für das Ableben verantwortlich ist.



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  3. #8
    Diamanten Mitglied Avatar von Relaxometrie
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    Zitat Zitat von Sebastian1 Beitrag anzeigen
    Naja, wenn nicht die Erkrankung per se sondern eine postoperative Komplikation ursächlich wäre, wäre das nicht natürlich. Das sagt ja nichts aus über "schuldhaft" oder "schicksalhaft" oder "fremdverschulden". Von daher kann ich mich mit "natürlich" keinesfalls anfreunden. Man kann damit im Übrigen - wohlmeinend - bei bestehenden Unfallversicherungen den Angehörigen einen Bärendienst erweisen...
    Nebenbemerkung (da von der ursprünglichen Frage abweichend): Bei einer postoperativen Komplikation würde eine Unfallversicherung doch sowieso nicht zahlen, da eine postoperative Komplikation nicht der Definition eines Unfalls entspricht.
    Oder liege ich da falsch?



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  4. #9
    Administrator Avatar von Brutus
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    Wobei eine "Unfallversicherung" ja weder für ein Larynx-CA, noch für eine OP-Komplikation aufkommen wird.

    Ich weiß nicht, was ich angekreuzt hätte. Mit ungeklärt ist man wohl auf der sicheren Seite. Nicht natürlich kommt IMHO hier nicht infrage. Die Frage, ob nicht natürlich richtig sein kann, kann man aber auch stellen: Auch wenn es postop eine Nachblutung gab, so ist diese ja adäquat therapiert worden. Und der Patient wird ja auch nicht direkt nach dem Ereignis entlassen worden sein. Wo will man denn jetzt die Grenze setzen ungeklärt zu jetzt ist es wieder natürlich?
    Des Weiteren ist die PEG Anlage ja durch die Grunderkrankung bedingt gewesen... Wie gesagt: mit ungeklärt biste wohl auf der sicheren Seite. Wobei ich evtl. nach Klärung der "Begleitumstände" auch natürlich in Betracht gezogen hätte.
    Magst Du kurz erklären, warum sowieso ein Ermittlungsverfahren stattgefunden hätte?
    I'm a very stable genius!



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  5. #10
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
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    Sowieso stattgefunden da mE nur die Wahl zwischen "ungeklärt" und "nichtnatürlich" bestanden hat. Wobei diese Wortwahl eben so nicht in der Todesbescheinigung steht - da steht "Hinweise auf äußere Einwirkungen". Und eine adäquat behandelte Komplikation nach OP schliesst ja eine Zweitkomplikation nach Entlassung nicht aus. Die Argumentationekette meinerseits - war allerdings auch eine Bauchentscheidung - war die: OP als äußerer Einfluss -> vermutete Komplikation -> "Hinweis auf äuißere Einflüsse" -> ja.

    Zu den Versicherungen war das Allgemein gesprochen nicht konkret auf den Fall bezogen. Beispiel aus dem Link oben: Unfallversicherung besteht, Mensch zieht sich SHT zu. Es resultiert eine sympt. Epilepsie. Jahrzehnte später verstirbt der Patient an einer Pneumonie nach Aspiration im Status epilepticus. Aus rechtsmedizinischer Sicht ein Unfalltod, wenngleich extreme Spätfolge. Die BEscheinigung als natürlicher Tod wäre allerdings vermutlich zunächst einmal Grund für die Versicherung, sich aus der Nummer rauszuziehen.

    Ich finde die Diskussion aber gut; zumal hier ja genug Leute mitdiskutieren, die schon selbst Scheine ausgefüllt haben und sich jedesmal die Frage stellen müssen....

    Anderes Beispiel, das ich diesbezüglich hatte:
    Patientin mit >100 Lebensjahren, in der Nacht dorthin alarmiert worden (Altenheim). Ausgemergelte Patientin, sichere Todeszeichen. Klare Pflegedokumentation über die letzten Tage. Ein Tag alter Eintrag des Hausarztes "präfinale Patientin, jegliche Medikation abgesetzt". Entscheidung, natürlichen Tod zu bescheinigen.
    1 Woche später Anruf von der Kripo, Krematoriuenleichenschau auffällig, Hämatom an der Stirn, Tod unfallbedingt? Von mir nicht in der Epikrise erwähnt. Dafür aber Sturzprotokoll in der Patientenakte. Hatte ich auch gesehen, aber eben nicht erwähnt. Stellungnahme meinerseits erforderlich... ist manchmal schon irre. Und der Thread hier zeigt ja ganz gut, dass man oft nicht immer einer Meinung ist, wir haben ja jetzt schon Plädoyers für alle 3 Möglichkeiten im o.g. Fall...



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