@Miss_H: Jein. In NRW gibt es keine vorläufigen Totenscheine. Dafür ist laut Bestattungsgesetz NRW allerdings der Notarzt der Einzige, der nicht zur unmittelbaren Leichenschau verpflichtet ist. In der Regel mache ich das trotzdem und bleibe dabei einsatzbereit, in 99% aller Fälle sind die Formular vor einer Neualarmierung fertig. Wenn ich nicht weiss, woran der Patient gestorben ist, dann schreibe ich halt als Todesursache "unbekannt" und Todesart "ungeklärt"; ob dann ein erweitertes Ermittlungsinteresse besteht muss dann die entsprechende Behörde entscheiden.
@Brutus: Einen zeitlichen Cut gibt es nicht. Es wird als Beispiel ja sogar nach Spätfolgen nach Unfall für einen nichtnatürlichen Tod gefragt. Das verlinkte Papier in meinem ersten Beitrag nennt als Beispiel zB: SHT in der Kindheit, konsekutiv symptomatische Epilepsie, im Status epilepticus als Erwachsener Jahrzehnte später gestorben. Laut diesem Paper eindeutig Unfalltod.
Und es gibt ja auch andere typische Verläufe, wie zB Sturz, SHF, 2 Wochen später Pneumonie, Lungenembolie oder weiss der Geier was noch, woran man sterben kann. Auch das wäre in der Kausalkette dann ein Unfalltod.
Ob das alles SINNVOLL ist, das kann man sicher diskutieren, aber diese Fälle sind recht eindeutig.
Im o.g. Beispiel ging es mir halt drum, ob eine im Rahmen der Grunderkrankung indizierte OP mit schicksalhaft tödlicher Komplikation - auch mit zeitlichem Verzug - als "äußerer Einfluss" zu werten ist oder nicht.