Let's fetz sprach der Frosch und sprang in den Ventilator
Wenige Ausnahmen wird es aus den verschiedensten Gründen geben. Seien es Obdachlose oder Selbständige, die ihre Beiträge nicht entrichtet haben und nun ohne KV dastehen.
Nur sind es eben NICHT ALLE Sozialempfänger. Sondern WENIGE.
Wobei die Frage ist, wer bürokratisch gesehen Sozialhilfeempfänger ist oder wer wie wieso anders genannt wird.
Beraube niemanden seiner Hoffnung.
Vielleicht ist es das Einzige, was derjenige besitzt.
(Rumi)
Wenn ihr das schriftlich habt sehe ich nicht das Problem. Mit dem Rezept gibt es ja grundsätzlich eine medizinische Indikation und nun kann ich jemandem schlecht ein benötigtes Medikament vorenthalten (ggf. strafbar sogar?). Wenn sich die Sozialämter im Nachgang dann weigern die Kosten zu übernehmen muss man halt klagen. Das ist zwar ärgerlich aber ich halte das Risiko im Endeffekt für überschaubar.
Was sagt die Kammer denn zu der Aussage des Sozialamts?
Meistens sind das keine Sozialhilfeempfänger sondern tatsächlich Obdachlose oder Selbstständige die ihre Beiträge nicht mehr zahlen können. Ein Sozialhilfeempfänger bekommt ja seine Beiträge bezahlt. Die Pflicht sich zu versichern hilft halt nicht wenn ich die Beiträge nicht zahlen kann oder will.
Die Kammer empfiehlt ausdrücklich eine Genehmigung vorher einzuholen. Auf die Verweigerung des Sozialamtes sagt sie derzeit nichts, bzw steht selber ratlos davor und hofft - wie alle- insgeheim, dass es nicht zur Retaxierung kommt.
Bevor es eben nicht zu den Problemen kommt, wartet sie erstmal ab.
Einfach klagen klingt so leicht. Ich glaube, dass nicht jede kleine Apotheke das so einfach weg steckt.
Na gut. Es gilt wohl einfach abzuwarten. Schnacken wir in 2 Wochen nochmal...
"Kunstwerke bleiben nur hängen, wenn sie aus dem Rahmen fallen"
Ich finde da muss man gar nicht groß diskutieren. Wenn ein Mensch, sei es ein Flüchtling oder Obdachloser dringend ein Medikament benötigt und sogar mit einem Rezept in die Apotheke kommt, muss er das Medikament bekommen. Warum dann noch lange fackeln?
Der Arzt wird ja keine Vichy-Creme verordnet haben und auch sehen, wenn derjenige keine Krankenversicherung besitzt. Also was dieser Mensch dann bekommen soll ist vermutlich lebensnotwendig. Und mal ehrlich: So ein Antibiotikum kostet 1,50. da wird das Sozialamt auch noch von pleite gehen. Vermutlich aber, wenn dieser Kranke paar Wochen später mit Notarzt und RTW stationär behandelt wird.
Aufstehen, Krone richten, weiter machen!