teaser bild
Seite 2 von 2 ErsteErste 12
Ergebnis 6 bis 10 von 10
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Farmer ;) Avatar von luckyluc
    Mitglied seit
    23.01.2014
    Ort
    Schönwetterland
    Beiträge
    699
    Zitat Zitat von Lissminder Beitrag anzeigen
    In den meisten Fällen handelt es sich dabei um Flüchtlinge, aber ich hatte hier auch schon einen ganz normalen deutschen Stadtsbürger ohne KV.
    Kann doch gar nicht sein! Jeder ist verpflichtet eine Krankenversicherung abzuschließen und wer es nicht zahlen kann, der bekommt das bezahlt. Beispielsweise eine Harz 4er....
    oder sind das Leute, die Sozialhilfe eigentlich verweigern und dann trotzdem mal beim Arzt waren?
    Let's fetz sprach der Frosch und sprang in den Ventilator



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  2. #7
    Diamanten Mitglied Avatar von Nurbanu
    Mitglied seit
    06.07.2012
    Ort
    Hinter den sieben Bergen, bei den sieben Zwergen
    Semester:
    7 [loading...]
    Beiträge
    3.005
    Wenige Ausnahmen wird es aus den verschiedensten Gründen geben. Seien es Obdachlose oder Selbständige, die ihre Beiträge nicht entrichtet haben und nun ohne KV dastehen.

    Nur sind es eben NICHT ALLE Sozialempfänger. Sondern WENIGE.

    Wobei die Frage ist, wer bürokratisch gesehen Sozialhilfeempfänger ist oder wer wie wieso anders genannt wird.
    Beraube niemanden seiner Hoffnung.
    Vielleicht ist es das Einzige, was derjenige besitzt.
    (Rumi)



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  3. #8
    Dunkelkammerforscher
    Mitglied seit
    20.08.2004
    Ort
    Im schönen Süden
    Semester:
    das war mal...
    Beiträge
    3.755
    Zitat Zitat von Minoo Beitrag anzeigen
    Nun sagt uns aber das Sozialamt, dass diese personelle für die rund 2000 Flüchtlinge in der Stadt gar nicht bewältigt werden kann und sie deshalb keine Genehmigungen vornehmen. Weder wenn von uns ein Bote mit diesen Rezepten kommt, noch wenn ein Flüchtling selber kommt.
    Wenn ihr das schriftlich habt sehe ich nicht das Problem. Mit dem Rezept gibt es ja grundsätzlich eine medizinische Indikation und nun kann ich jemandem schlecht ein benötigtes Medikament vorenthalten (ggf. strafbar sogar?). Wenn sich die Sozialämter im Nachgang dann weigern die Kosten zu übernehmen muss man halt klagen. Das ist zwar ärgerlich aber ich halte das Risiko im Endeffekt für überschaubar.
    Was sagt die Kammer denn zu der Aussage des Sozialamts?

    Meistens sind das keine Sozialhilfeempfänger sondern tatsächlich Obdachlose oder Selbstständige die ihre Beiträge nicht mehr zahlen können. Ein Sozialhilfeempfänger bekommt ja seine Beiträge bezahlt. Die Pflicht sich zu versichern hilft halt nicht wenn ich die Beiträge nicht zahlen kann oder will.



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  4. #9
    Emotionaler Fliegenpilz Avatar von Minoo
    Mitglied seit
    24.01.2014
    Ort
    Kiel
    Beiträge
    847
    Zitat Zitat von FirebirdUSA Beitrag anzeigen
    Was sagt die Kammer denn zu der Aussage des Sozialamts?
    Die Kammer empfiehlt ausdrücklich eine Genehmigung vorher einzuholen. Auf die Verweigerung des Sozialamtes sagt sie derzeit nichts, bzw steht selber ratlos davor und hofft - wie alle- insgeheim, dass es nicht zur Retaxierung kommt.
    Bevor es eben nicht zu den Problemen kommt, wartet sie erstmal ab.
    Einfach klagen klingt so leicht. Ich glaube, dass nicht jede kleine Apotheke das so einfach weg steckt.
    Na gut. Es gilt wohl einfach abzuwarten. Schnacken wir in 2 Wochen nochmal...
    "Kunstwerke bleiben nur hängen, wenn sie aus dem Rahmen fallen"



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  5. #10
    Pillenfee Avatar von Phosphorsalzperle
    Mitglied seit
    20.01.2014
    Ort
    Hängematte
    Beiträge
    837
    Ich finde da muss man gar nicht groß diskutieren. Wenn ein Mensch, sei es ein Flüchtling oder Obdachloser dringend ein Medikament benötigt und sogar mit einem Rezept in die Apotheke kommt, muss er das Medikament bekommen. Warum dann noch lange fackeln?
    Der Arzt wird ja keine Vichy-Creme verordnet haben und auch sehen, wenn derjenige keine Krankenversicherung besitzt. Also was dieser Mensch dann bekommen soll ist vermutlich lebensnotwendig. Und mal ehrlich: So ein Antibiotikum kostet 1,50. da wird das Sozialamt auch noch von pleite gehen. Vermutlich aber, wenn dieser Kranke paar Wochen später mit Notarzt und RTW stationär behandelt wird.
    Aufstehen, Krone richten, weiter machen!



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
Seite 2 von 2 ErsteErste 12

MEDI-LEARN bei Facebook