Sehr eigenartig, zumal man eigentlich erst nach drei Jahren diesen Antrag stellen kann. Und Eure Tochter ist doch noch nicht mal zwei, oder?
Wir (meine Frau) haben nach der Geburt ein Schreiben von der DRV bekommen, dass sie über die Geburt unterrichtet wurden und nun 3 Jahre anrechnen. Wenn Zeiten auf den Partner übertragen werden sollen müssen wir einen Antrag stellen ansonsten würde es automatisch berücksichtigt.
1,5 Jahre ist sie jetzt alt.
Edit:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/1_Lebenslagen/03_Familie_und_Kinder/01_Informationen_zur_Rente/Kindererziehung_Ihr_Plus_fuer_die_Rente.html
Man muss sogar gleich den Antrag stellen, da dieser immer nur für die Zukunft gilt und ansonsten alles die Mutter bekommt
Geändert von FirebirdUSA (13.11.2015 um 13:01 Uhr)
OK, war hier tatsächlich anders. Es wurde explizit darauf hingewiesen, dass es nach Ablauf von drei Jahren möglich sei, was bei Nr 1 auch so war. Nummer 2 und 3 sind ja noch keine drei.
Gibt es die Anrechnung von drei Jahren nur einmalig, also nur beim ersten Kind? Sonst könnte man auch einfach 2 Kinder bekommen und hätte damit automatisch Anspruch auf die RV.
Und noch mal eine andere Frage: Schließt ihr noch private Rentenversicherungen ab? Manchmal hört man ja, dass die gesetzlich Rente in einigen Jahren so winzig ausfällt, dass man davon nicht mehr gut leben kann.
Aufstehen, Krone richten, weiter machen!