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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    agitiert Avatar von Arrhythmie
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    Er hat aber bereits ein Studium abgeschlossen, somit ist die Wartezeit keine Option mehr & es bleibt nur Zugang über Zweitstudium oder Ausland.
    "Sometimes I sit quietly and wonder why I am not in a mental asylum. Then I take a good look around at everyone and realize.... Maybe I already am."






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  2. #12
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    Sicher? Da steht nur Zahntechniker abgeschlossen und im Anschluss Dentaltechnologie, was auch immer, begonnen oder abgeschlossen. Da er 2017 anpeilt, gehe ich von noch keinem Studienabschluss aus.



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  3. #13
    agitiert Avatar von Arrhythmie
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    "Ich habe dieses Jahr meine Ausbildung zum Zahntechniker abgeschlossen und im Anschluss den Studiengang Dentaltechnologie, nun überlege ich im Winter 2017 zu studieren."

    ==> Hört sich für mich so an.
    Vielleicht will er ja erst noch arbeiten oder sonstwas tun. Andererseits wie kann man gleichzeitig im selben Jahr eine Ausbildung und ein Studium abschließen?

    Wie auch immer. Licht im Dunkeln wär ganz gut, ansonsten ist ja sowieso alles gesagt.
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  4. #14
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    dann lass ihn doch von mir aus wissenschaftlich argumentieren, von wegen, dentaltechnologie und jetzt braucht er unbedingt noch den zahnmedizin-studiengang. so, wie du das beschreibst, hätten ja prinzipiell nur diejenigen ne chance auf einen zweit-studienplatz, die bereits medizin oder zahnmedizin studiert haben.
    ich kenne jedenfalls jemanden, der hat medizintechnik studiert und sich dann auf humanmedizin als zweitstudium beworben, das hat auch geklappt.
    "No." Rosa Parks



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  5. #15
    agitiert Avatar von Arrhythmie
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    Wie will man denn mit einem Bachelor sinnvoll wissenschaftlich argumentieren? Sorry, aber, kann schwer werden....

    Ich versteht auch grad die Frage nicht!? Um was genau geht es jetzt, kann man das nochmal verständlich formulieren? Geht es um eine berufliche oder eine wissenschaftliche Begründung? Ist das Studium überhaupt beendet?

    Und ja, natürlich kann man mit medizinfremden Studiengängen (zumindest mal im beruflichen Begründungsbereich) zugelassen werden. Muss man eben entsprechend argumentieren und sich vorbereiten.
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