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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #21
    tachykard Avatar von Absolute Arrhythmie
    Mitglied seit
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    Am besten liest du mal hier: http://www.medi-learn.de/foren/showthread.php?t=87700 und hier: http://www.hochschulstart.de/index.php?id=9
    Bevor du dich mit dem Thema nicht eingehend auseinandergesetzt hast, ist jegliche Unterhaltung darüber sinnlos.
    "Hodor!" - Hodor



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  2. #22
    Registrierter Benutzer
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    Ich habe mich schon mit dem Thema auseinandergesetzt, es muss einen wissenschaftlichen Grund haben der das zweitstudium begründet nur meine Frage ist wenn man den Antrag einreicht wer begutachtet denn die Angelegenheit die UNI direkt oder ein anderes Institut.



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  3. #23
    tachykard Avatar von Absolute Arrhythmie
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    Zitat Zitat von mdilman Beitrag anzeigen
    Ich habe mich schon mit dem Thema auseinandergesetzt, es muss einen wissenschaftlichen Grund haben der das zweitstudium begründet nur meine Frage ist wenn man den Antrag einreicht wer begutachtet denn die Angelegenheit die UNI direkt oder ein anderes Institut.
    Offensichtlich war deine Auseinandersetzung nicht besonders gründlich:

    Das Gutachten
    Wenn Sie wissenschaftliche Gründe für Ihr Zweit-
    studium geltend machen, tr
    ifft die an erster Stelle
    gewählte Hochschule die Vorentscheidung und
    vermerkt das Ergebnis in ihrem Gutachten. Dabei
    setzt sie für das Prüfungsergebnis des Erststudi-
    ums eine Punktzahl fest. Außerdem bewertet sie
    die wissenschaftlichen Gründe für das Zweitstudi-
    um und setzt dafür ebenfalls eine Punktzahl fest
    (vgl. die anhängenden Richt
    linien, Punkte II.2.a
    und c). Falls die Hochschule das Gutachten nicht
    allein anhand der vorgelegten Unterlagen erstel-
    len kann, lädt sie den Bewerber zu einem Ge-
    spräch ein.
    Die Hochschule leitet das Gutachten »hoch-
    schulstart.de« zu, für ein Sommersemester bis
    zum 25. Januar, für ein Wintersemester bis zum
    25. Juli. Kann die Hochschule diese Frist nicht
    einhalten – z. B. weil das Gutachten nicht früh
    genug angefordert worden ist – setzt »hoch-
    schulstart.de« selbst die Punktzahl fest, und zwar
    allein aufgrund der Unterlagen, die »hoch-
    schulstart.de« mit dem Zulassungsantrag vorge-
    legt wurden. Die wissenschaftlichen Gründe kön-
    nen dann nicht anerkannt werden (vgl. Richtlinien
    I.2.d)!
    Wenn Sie berufliche Gründe für Ihr Zweitstudium
    geltend machen, setzt allein »hochschulstart.de«
    die Punktzahl fest.
    Quelle: http://www.hochschulstart.de/fileadm...aetter/m08.pdf
    "Hodor!" - Hodor



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  4. #24
    agitiert Avatar von Arrhythmie
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    Zitat Zitat von mdilman Beitrag anzeigen
    Ich habe mich schon mit dem Thema auseinandergesetzt, es muss einen wissenschaftlichen Grund haben der das zweitstudium begründet
    Ist die Frage was man mit der Aussage "mit dem Thema auseinandergesetzt" verbindet... Es muss überhaupt kein wissenschaftlicher Grund vorhanden sein wenn man über berufliche Gründe argumentiert.

    Und ansonsten schließe ich mich an. Es macht keinen Sinn darüber zu diskutieren, wenn jemand sich nicht damit auseinandergesetzt hat.
    "Sometimes I sit quietly and wonder why I am not in a mental asylum. Then I take a good look around at everyone and realize.... Maybe I already am."






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