Am besten liest du mal hier: http://www.medi-learn.de/foren/showthread.php?t=87700 und hier: http://www.hochschulstart.de/index.php?id=9
Bevor du dich mit dem Thema nicht eingehend auseinandergesetzt hast, ist jegliche Unterhaltung darüber sinnlos.
Am besten liest du mal hier: http://www.medi-learn.de/foren/showthread.php?t=87700 und hier: http://www.hochschulstart.de/index.php?id=9
Bevor du dich mit dem Thema nicht eingehend auseinandergesetzt hast, ist jegliche Unterhaltung darüber sinnlos.
"Hodor!" - Hodor
Ich habe mich schon mit dem Thema auseinandergesetzt, es muss einen wissenschaftlichen Grund haben der das zweitstudium begründet nur meine Frage ist wenn man den Antrag einreicht wer begutachtet denn die Angelegenheit die UNI direkt oder ein anderes Institut.
Offensichtlich war deine Auseinandersetzung nicht besonders gründlich:
Quelle: http://www.hochschulstart.de/fileadm...aetter/m08.pdfDas Gutachten
Wenn Sie wissenschaftliche Gründe für Ihr Zweit-
studium geltend machen, tr
ifft die an erster Stelle
gewählte Hochschule die Vorentscheidung und
vermerkt das Ergebnis in ihrem Gutachten. Dabei
setzt sie für das Prüfungsergebnis des Erststudi-
ums eine Punktzahl fest. Außerdem bewertet sie
die wissenschaftlichen Gründe für das Zweitstudi-
um und setzt dafür ebenfalls eine Punktzahl fest
(vgl. die anhängenden Richt
linien, Punkte II.2.a
und c). Falls die Hochschule das Gutachten nicht
allein anhand der vorgelegten Unterlagen erstel-
len kann, lädt sie den Bewerber zu einem Ge-
spräch ein.
Die Hochschule leitet das Gutachten »hoch-
schulstart.de« zu, für ein Sommersemester bis
zum 25. Januar, für ein Wintersemester bis zum
25. Juli. Kann die Hochschule diese Frist nicht
einhalten – z. B. weil das Gutachten nicht früh
genug angefordert worden ist – setzt »hoch-
schulstart.de« selbst die Punktzahl fest, und zwar
allein aufgrund der Unterlagen, die »hoch-
schulstart.de« mit dem Zulassungsantrag vorge-
legt wurden. Die wissenschaftlichen Gründe kön-
nen dann nicht anerkannt werden (vgl. Richtlinien
I.2.d)!
Wenn Sie berufliche Gründe für Ihr Zweitstudium
geltend machen, setzt allein »hochschulstart.de«
die Punktzahl fest.
"Hodor!" - Hodor
Ist die Frage was man mit der Aussage "mit dem Thema auseinandergesetzt" verbindet... Es muss überhaupt kein wissenschaftlicher Grund vorhanden sein wenn man über berufliche Gründe argumentiert.
Und ansonsten schließe ich mich an. Es macht keinen Sinn darüber zu diskutieren, wenn jemand sich nicht damit auseinandergesetzt hat.